Bank verweigert Auszahlung von Immobiliendarlehen? – Ihre Rechte und Möglichkeiten
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Immer häufiger erleben Kreditnehmer, dass Banken die Auszahlung ihres Immobiliendarlehens oder einzelner Darlehenstranchen von der Vorlage von Baufortschrittsanzeigen oder Rechnungen abhängig machen. Dabei stützen sich Banken oftmals auf Klauseln in den Darlehensverträgen, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 27.04.2022 (Az.: 9 U 355/21) eine weit verbreitete Klausel, die die Auszahlung „üblicherweise nach Baufortschritt“ vorsieht, für unzulässig erklärt. Der Bundesgerichtshof wird sich demnächst mit dem Fall befassen.
Warum verweigern Banken die Auszahlung?
In der Praxis verweigern Banken die Auszahlung häufig mit der Begründung, dass bestimmte Voraussetzungen – insbesondere der Nachweis eines Baufortschritts – nicht erfüllt seien. Dabei bleibt oftmals unklar, wann ein „üblicher“ Baufortschritt überhaupt vorliegt und welche Nachweise erforderlich sind. Viele Kreditnehmer geraten dadurch in eine existenzbedrohende Situation, da die Finanzierung ihres Bauprojektes stockt.
Was können Darlehensnehmer rechtlich einwenden?
Darlehensnehmer haben gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Auszahlungssperre zu wehren:
Unwirksame Klauseln: Allgemeine Bedingungen, die eine Auszahlung vage vom Baufortschritt abhängig machen, sind intransparent und damit unwirksam.
Sofortige Auszahlung: Mangels wirksamer Auszahlungsregelung kann das Darlehen im Zweifel sofort verlangt werden.
Verzug der Bank: Verweigert die Bank zu Unrecht die Auszahlung, gerät sie in Verzug und schuldet Ersatz der dadurch entstehenden Schäden.
Unzulässige Bereitstellungszinsen: Fordert die Bank trotz grundloser Auszahlungssperre Bereitstellungszinsen, können diese zurückverlangt werden.
Fazit:
In vielen Fällen sind die Argumente der Banken nicht haltbar. Gerade wenn die Bank auf eine unbestimmte Baufortschrittsklausel verweist oder pauschal Nachweise verlangt, bestehen für Darlehensnehmer gute Chancen, die sofortige Auszahlung sowie gegebenenfalls Schadensersatz durchzusetzen.
Meine besondere Erfahrung – Ihr Vorteil
Ich, Rechtsanwalt Eser, bin Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Spezialisierung auf Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten. Ich habe bundesweit zahlreiche Darlehensnehmer erfolgreich gegen Banken vertreten, insbesondere bei Problemen rund um die Auszahlung von Baukrediten, die Abwehr unberechtigter Bereitstellungszinsen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Durch meine langjährige Erfahrung weiß ich genau, welche Vorgehensweise gegenüber Banken erfolgversprechend ist, und setze Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich konsequent durch.
Kostenfreies Erstgespräch
Für eine erste Prüfung Ihres Darlehensvertrages sowie zur Einschätzung Ihrer konkreten Handlungsmöglichkeiten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
ESER LAW
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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