Bankkunden in NRW und der Widerrufsjoker

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Urteile gegen die Sparkassen sorgen für Einigungen

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Altverträgen im Sommer 2016 abgeschafft. Fast alle der bis zum 10.06.2010 geschlossenen Darlehensverträge sind daher jetzt nicht mehr widerrufbar. Was die meisten aber nicht wissen: Verbraucherkreditverträge, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können auch heute häufig noch widerrufen werden. Die Karten werden neu verteilt.

Mit dem Widerruf jüngerer Verträge können Verbraucher in günstigen Fällen fünfstellige Beträge sparen. Es gibt dazu bereits eine ganze Reihe Gerichtsentscheidungen, die für den Verbraucher erfreulich sind. Nach Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Nürnberg (Az. 14 U 1780/15) und Celle (Az. 3 U 108/15) sind auch gerade wieder die Sparkassen im Visier der Justiz.

Banken stimmen Einigungen eher zu

Auch andere Banken stehen im Fokus und so macht sich eine neue Entwicklung bemerkbar: Banken, wie die Sparkassen, Sparda, VR-Banken und PSD-Banken, zeigen sich nun eher bereit, einer einvernehmlichen Einigung zuzustimmen als das bisher der Fall war. Das merken ich und meine Kollegen immer wieder, wenn wir als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte zahlreiche Bankkunden bei ihrem Kreditwiderruf unterstützen.

Einer der jüngsten Erfolge ist ein Anerkenntnisurteil, das die Sparkasse Niederrhein akzeptierte: Mit Verkündung am 13. Oktober 2016 wurde sie verurteilt, an die Mandanten der mzs Rechtsanwälte rund 24.000 € zuzüglich Zinsen zu zahlen (Az. I-6 U 53/16).

Hoffnung für Altfälle

Auch für Altfälle gibt es Erfolge zu vermelden: Erst noch im Sommer 2016 hatte mzs ein rechtskräftiges Urteil gegen die Sparkasse Neuss erstritten. Danach war das Darlehen wirksam widerrufen worden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Sparkasse Neuss am 10. Juni 2016 (Az. 8 O 254/15) dazu, das Darlehen rückabzuwickeln. In der Begründung stellte das Gericht klar, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Dies sei hier der Fall.

So konnten die Mandanten unserer Kanzlei ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem mit 5 % verzinsten Darlehen bei der Sparkasse Neuss aussteigen und einen neuen Kredit zum Marktzins von 1 % aufnehmen. Die Gesamtersparnis beträgt mehr als 20.000,- €.

Hier handelt es sich zwar um einen Altfall, also um einen Vertrag, der vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde, aber er zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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