Bankrecht - Ihr Darlehensvertrag

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Kredite vergleichen – Wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten:

Worin unterscheiden sich Effektiv und Nominalzins?

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen dem Effektiv- und Nominalzins. Hierbei sollte man beim Vergleich verschiedener Kreditangebote stets den Effektivzins zugrunde legen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Der Effektivzins bezeichnet die tatsächlich anfallenden gesamten Kosten. Er beinhaltet nicht nur die monatlichen Zinsen, sondern auch die weiteren anfallenden Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder die Zinsfestschreibungsdauer.

Der Nominalzins (auch Sollzins genannt) hingegen unterscheidet sich vom Effektivzins dadurch, dass er keinerlei weitere Kosten, wie etwa Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren enthält. Er gibt lediglich den reinen Zinssatz pro Kalenderjahr wider.

Einfach ausgedrückt kann man daher den Nominalzins mit dem Nettopreis, den Effektivzins mit dem Bruttopreis vergleichen.

Was bedeutet Sollzinsbindung?

Gerade bei langfristigen Darlehen kommt zudem der sogenannten Sollzinsbindung erhebliche Bedeutung zu. Diese beschreibt eine Zinsgarantie, die zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart wird.

Das bedeutet, dass ich etwaige Zinsschwankungen nicht auf das konkrete Darlehensverhältnis auswirken.

Vielmehr wird über einen gewissen Zeitraum ein fester Zins vereinbart, was dazu führt, dass der Darlehensnehmer die monatlichen Kosten in diesem Zeitraum kalkulieren kann.

Was sind der Darlehensnominalbetrag und der Darlehensnettobetrag?

Zudem ist zwischen dem sogenannten Darlehensnominalbetrag und dem Darlehensnettobetrag zu unterscheiden.

Der Darlehensnettobetrag bezeichnet die reine Darlehenssumme, also den durch den Darlehensnehmer benötigten Betrag.

Der Darlehensnominalbetrag oder auch Darlehensnennbetrag hingegen setzt sich zusammen aus dem Darlehensnettobetrag und den anfallenden Gebühren, Provisionen und Zinsen. Meist wird hierbei nicht die gesamte Darlehenssumme ausbezahlt, da die anfallenden Gebühren direkt einbehalten werden.

Sollten Sie rechtliche Fragen über Ihr Darlehen oder Probleme hiermit haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei MPH Legal Services), vertritt Ihre Interessen bundesweit gegenüber Banken.











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