Bau- und Immobilienrecht in Zeiten der Krise

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Derzeit steht die Welt „Kopf“, doch nicht alle Branchen mussten aufgrund der Corona-Krise ihre Arbeit einstellen.

Die Bau- und Immobilienbranche verzeichnet laut jüngster Börsenberichte sogar einen gewissen Aufwind. Denn aus der Finanzkrise des Jahres 2009 hat sich in den letzten 10 Jahren eine florierende Bauwirtschaft entwickelt. Die Rechtsthemen rund um das Thema Bau sind also nach wie vor präsent: So streiten Handwerker um ihren Werklohn, bei Großprojekten nach VOB/B häufig auch um Details der Rechnung wie die Vergütungshöhe und der Gleichen.

Für den Bauherrn werden vor allem mangelhafte Arbeiten zu beklagen sein und daher ein Teil der Rechnung zurückgehalten.

Wenn es darum geht, Ihre Mängelansprüche zunächst als Beweise zu sichern und sodann die Mangelbeseitigungskosten geltend zu machen, bietet die Zivilprozessordnung einige Möglichkeiten. Für den Bauherrn gibt es hier nach § 485 ZPO das Mittel des selbständigen Beweisverfahrens. Für den Werkunternehmer bietet sich zunächst eine Vertragsprüfung an und sodann auch eine Zahlungsklage, um den Werklohn beizutreiben. Denn hat der Bauherr die Leistungen abgenommen, wird der volle Vergütungsanspruch fällig und der Bauherr muss die Behauptung von Mängeln im Prozess beweisen.

In Zeiten von Corona sind natürlich Gerichtstermine und Gutachtertermine auf ein nötigstes beschränkt! Das zeigt wiederum das schon eine präventive Beratung bei allen Bauverträgen sinnvoll ist, um Streit zu vermeiden. Hier stellen sich viele Fragen, z. B. welches Vertragsregime vereinbart ist: Manche Verträge legen die VOB/B zugrunde, bei anderen Verträgen gilt das Werkvertragsrecht nach BGB, welches zum 1.1.2018 zahlreiche Änderungen erfahren hat. 

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zu diesen Themen!


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