Baurecht in Bosnien und Herzegowina

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Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, also insbesondere des Bauherrn zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten (zum Beispiel Handwerker). Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des privaten Baurechts finden sich insbesondere in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Streitigkeiten aus dem Bereich privates Baurecht, also vor allem aus den Vertragsbeziehungen mehrerer Baubeteiligter, werden regelmäßig vor den ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) ausgetragen, auch aber vor vereinbarten privaten Schiedsgerichten.

Ein Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht übernimmt für Sie beispielsweise Konzeption, Prüfung und Vertragsmanagement bei Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B, Architektenvertrag und Ingenieurvertrag, Generalunternehmervertrag et cetera. Darüber hinaus ist er Ihr Ansprechpartner für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Baubeteiligten im Zusammenhang mit der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (etwa im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens), der Erstellung eines Privatgutachtens, in gerichtlichen Verfahren bei Gewährleistungsprozess und Nacherfüllungsprozess, Verfahren (Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) zur Erwirkung und Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, des Erlasses einer einstweiligen Verfügung in Bausachen, der Stellung einer Schutzschrift, im Rahmen eines Schiedsverfahrens in Bausachen und jeglichen anderen gerichtlichen Verfahren in Bausachen, wie Werklohnklagen.

Außerdem beantwortet ein Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fragen zu Haftung bei Baumangel, Bauverzögerung, Gewährleistung, Vertragsstrafe, Schadenersatz et cetera und bei der Nachtragsprüfung und der Nachtragsabwicklung.



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