Bayern fordert Überprüfung der Erbschaftssteuer durch Verfassungsgericht

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Bayerns Regierung hat eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Erbschaftssteuer-Regelungen in Deutschland eingereicht. Sie behauptet, dass diese Regeln ungerecht sind und fordert eine Anpassung. Das Bundesverfassungsgericht wird nun diese Klage überprüfen und eine Entscheidung treffen.

Eine Kluft zwischen Freibeträgen und Immobilienpreisen

Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker besteht eine wachsende Diskrepanz zwischen den seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und den rapide steigenden Immobilienpreisen. Die Klage fordert daher eine Anhebung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer. Sie vertritt die Ansicht, dass aktuelle Erbschaftssteuervorschriften nicht die Inflation und den Anstieg der Boden- und Immobilienpreise berücksichtigen.

Länder sollten die Erbschaftssteuer bestimmen

Füracker behauptet, dass die Bundesregierung mehrfach aufgefordert wurde, die Freibeträge für die Erbschaftssteuer zu erhöhen, jedoch wurde Bayern stets ignoriert. Daher blieb Bayern keine andere Wahl, als eine Klage einzureichen. Da die Erbschaftssteuer vollständig den Bundesländern zusteht, sollten diese die Regelungen bestimmen. Die Klage strebt eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer an, um niedrigere Steuersätze und höhere Freibeträge zu ermöglichen.

Ungerechtigkeit bei der Bewertung von Grundstücken

Bayern argumentiert auch, dass es bundesweit eine unterschiedliche Entwicklung des Grundstückswertes gibt. Dies führt zu einer Benachteiligung der Erben in Bayern, da sie höhere Steuern zahlen müssen. Bundeseinheitliche Freibeträge und Steuersätze, so argumentiert Bayern, sind ungerecht und spiegeln nicht die regionalen Unterschiede wider.

Kritik an der Bundesregierung

Füracker hat in diesem Zusammenhang seine starke Kritik an Bundesfinanzminister Christian Lindner wiederholt. Lindner hat früher den Vorschlag Bayerns zur Erhöhung der Freibeträge abgelehnt und mitgeteilt, dass dieser "nicht auf der Agenda" steht. Füracker betont jedoch, dass die Bundesregierung jederzeit handeln kann und sollte, um die Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Lindner sieht Wahlkampfmanöver

Christian Lindner seinerseits hat Bayern vorgeworfen, dass die Klage nur ein transparenter Wahlkampftrick ist. Er argumentiert, dass der Bund nicht allein über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden kann, die den Bundesländern zustehen. Daher müsste eine solche Initiative von der Mehrheit der Länder unterstützt werden. Lindners Kritik wird jedoch von Füracker zurückgewiesen, der die Haltung der Bundesregierung als "Arbeitsverweigerung" bezeichnet.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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