Vermeidung von Erbschaftssteuer

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Das Anfallen von Erbschaftssteuer kann in vielen Fällen vermieden oder zumindest betragsmäßig stark reduziert werden. Durch Ausnutzung legaler Gestaltungsmöglichkeiten kann erreicht werden, dass den Erben der Nachlass ohne (oder zumindest mit nur geringem) Abzug von Erbschaftsteuer verbleibt. Zwar kann bereits durch die seit der Erbschaftssteuerreform stark erhöhten Freibeträge viel Geld eingespart werden. Vor allem in Regionen, in denen die Immobilienpreise sehr hoch sind, können die Freibeträge jedoch schnell erschöpft werden, z. B. wenn schon das Einfamilienhaus einen (für die Erbschaftssteuer maßgeblichen) hohen Verkehrswert hat. So ist es beispielsweise am Bodensee nicht unüblich, dass das Familienwohnheim bereits einen Verkehrswert von mehr als 500.000,00 EUR hat. Wenn dann noch weiteres Vermögen hinzukommt (z. B. eine Eigentumswohnung, Barvermögen, ein Mittelklassewagen), muss die allein erbende Witwe u. U. schon Erbschaftssteuer bezahlen. Die frühzeitige Planung unter Beauftragung eines im Erbschaftssteuerrecht spezialisierten Rechtsanwalts kann deshalb gerade bei der Erbschaftssteuer zur Steuervermeidung oder Steuerreduzierung oft viele Tausend Euro einsparen. Das gilt nicht nur für hohe Vermögen von über 1.000.000,00 EUR, sondern bereits bei mittlerem Vermögen, z. B. bei einem schuldenfreien Einfamilienhaus.  

Nutzen Sie daher die vom Gesetzgeber zugelassenen Gestaltungsmöglichkeiten durch rechtzeitige Beauftragung eines Spezialisten aus.

Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.  

Ihr

Sascha Keller

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Erbschaftssteuerrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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