Beamtenrecht: Erste Hilfe im Disziplinarverfahren - was ist wichtig?

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Der Beamtenstatus schafft zahlreiche Pflichten, nicht nur im Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn, sondern auch im Hinblick auf die außerdienstliche Lebensführung, da der Beamte als Repräsentant der öffentlichen und staatlichen Ordnung für deren Glaubwürdigkeit und Stabilität verantwortlich ist. Handlungen, die anderen völlig belanglos erscheinen, oder allenfalls als Ordnungswidrigkeiten geahndet würden, können für Beamte weitreichende Konsequenzen haben, es droht ein langwieriges und unter Umständen folgenschweres Disziplinarverfahren.

Dies kündigt sich durch eine „Einleitungsverfügung“ des Dienstherren an. Wenn Sie eine solche erhalten, gilt es, sich schnellstens mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der mit dem Disziplinarrecht vertraut ist.

Im folgenden Rechtstipp geben wir Ihnen einen groben Überblick über die Funktionsweise des Disziplinarrechts und beantworten folgende Fragen:

  • Wie funktioniert das Disziplinarrecht?
  • Was sind Behördliche Disziplinarverfahren?
  • Welche Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden?
  • Was sind Gerichtliche Disziplinarverfahren?
  • Was sollten Beamten im Falle eines Disziplinarverfahrens tun?
  • Was kann ein Anwalt tun?

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben sollten, wenden Sie sich einfach via WhatsApp direkt an uns.


Wie funktioniert das Disziplinarrecht?

Das Disziplinarrecht regelt die Dienstpflichten des Beamten und den Umgang mit Verstößen gegen dieselbe. Die wesentlichen Dienstpflichten sind in den §§ 60 ff. BBG geregelt. Heutzutage bestimmt das BDG das Disziplinarrecht und die Disziplinarverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten verhandelt werden.

Disziplinarrecht ist nicht mit dem Strafrecht gleich zu setzen. Das StGB gilt im Beamtenrecht nur, wo das BDG dies vorsieht.

Es gibt zwei Arten von Disziplinarverfahren: Behördliche und Gerichtliche.


Was sind Behördliche Disziplinarverfahren?

Ein behördliches Disziplinarverfahren ist vom Dienstvorgesetzten bei Verdacht auf Verletzung einer Dienstpflicht einzuleiten, um die Angelegenheit zu klären.

Wenn eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflicht erwiesen werden kann, wird die Verhängung einer entsprechenden Disziplinarmaßnahme beschlossen. Kann keine schuldhafte Pflichtverletzung erwiesen werden, ist das Verfahren einzustellen.

Behördliche Disziplinarverfahren sollen binnen 6 Monaten abgeschlossen sein, andernfalls kann beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Fristsetzung zum Abschluss des Verfahrens beantragt werden.


Welche Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden?

Übliche Disziplinarmaßnahmen reichen gemäß §§ 5 ff. BDG von Verweis, über Geldbuße, Zurückstufung und Gehaltskürzung bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (und Aberkennung des Ruhegehalts bei pensionierten Beamten).


Was sind Gerichtliche Disziplinarverfahren?

Ist in einem behördlichen Disziplinarverfahren auf Zurückstufung, oder Aberkennung des Beamtenstatus erkannt worden, hat der Vorgesetzte anschließend beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Hier besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das Gericht wird sodann die Klage und das behördliche Verfahren prüfen, und entweder abweisen oder bestätigen. Gegen dieses Urteil kann Klage bei der nächsthöheren Instanz (dem Oberverwaltungsgericht) eingereicht werden. Die höchste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Es gelten im Übrigen die üblichen deutschen Rechtsgrundsätze wie Unschuldsvermutung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Verschlechterungsverbot.


Was sollten Beamte im Falle eines Disziplinarverfahrens tun?

Wenn Sie eine Einleitungsverfügung erhalten haben, und also wissen, dass gegen Sie ein Disziplinarverfahren angestrengt wird, dürfen Sie diese Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sollten genau überlegen, wie Sie vorgehen.

Sie haben das Recht auf Aussageverweigerung, und sollten unbedingt davon Gebrauch machen, da Ihnen jede Äußerung zur Sache auf die Füße fallen kann! Sagen Sie darum nichts zu den Anschuldigungen!

Stattdessen nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt auf, der sich mit Disziplinarrecht auskennt und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Dienstherrn wirksam vertreten kann.


Was kann ein Anwalt tun?

Zunächst muss die Ermittlungsakte eingesehen und darauf geprüft werden, ob sich eine Einstellung des Verfahrens erwirken lässt, um ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Wenn das behördliche Verfahren nicht eingestellt wird, und Klage am Verwaltungsgericht gegen Sie ergehen sollte, kann dagegen sogleich Widerspruch eingelegt werden mit dem Ziel, eine Abweisung der Klage zu erwirken. Im schlechtesten Falle, wenn das Gericht Sie verurteilt, kann dagegen beim Oberverwaltungsgericht vorgegangen werden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Disziplinarrecht spezialisiert und haben in der Verteidigung von Beamten bundesweit reiche Erfahrung. Wenn Sie sich als Beamter mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!

Sie können uns per Telefon, Email oder Kontaktformular Ihre Situation schildern, und erhalten sofort eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Für weitere Informationen lesen Sie auch unseren Text zum Thema in unserem Rechtsblog:

Disziplinarverfahren gegen Beamte

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