Beamtenrecht RLP - Modelle der Alterteilzeit (ATZ)

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Welche Modelle der ATZ gibt es im Schulbereich?

Im Schulbereich ist die Altersteilzeit sowohl als Teilzeitmodell (sog. konventionelles Modell) als auch als Blockmodell möglich.

Beim Teilzeitmodell (konventionelles Modell), das in der Regel nur von Lehrer/-innen, die bisher mit voller Stundenzahl tätig waren (Ausnahmen: Teilzeitbeschäftigte), in Anspruch genommen werden kann, wird bis Eintritt in den Ruhestand mit der Hälfte der bisherigen Stundenzahl gearbeitet.

Beim Blockmodell wird die Hälfte der Zeit bis zum Ruhestand mit der bisherigen Stundenzahl gearbeitet, anschließend beginnt die Freistellungsphase bis zum Eintritt in den Ruhestand, in der keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist. Da die Altersteilzeit für ganze Schuljahre beantragt werden muss, kann die Arbeitsphase sowohl bis 31.1. eines Jahres (bei 1, 3, 5, 7, 9 und 11 Jahren) als auch bis 31.7. eines Jahres (bei 2, 4, 6, 8, 10 und 12 Jahren) dauern.

SchulleiterInnen, SeminarleiterInnen, deren StellvertreterInnen und FachleiterInnen sowie Teilzeitbeschäftigten wird Altersteilzeit nur im Blockmodell gewährt.

Ein Wechsel vom Block- in das Teilzeitmodell ist nur für das letzte Halbjahr der Blockphase (ergibt ein Jahr Teilzeit) möglich.

 


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