Beamtenrecht & Strafrecht: Betrug beim Trennungsgeld - was droht?

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Im folgenden Artikel erfahren Sie

  • Was Trennungsgeld ist und wer es bekommt
  • Wann man trennungsgeldberechtigt ist
  • Wann man nicht mehr trennungsgeldberechtigt ist
  • Was bei Trennungsgeldbetrug drohen kann

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Was ist Trennungsgeld?

Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen des Bundes, die als Ausgleich für Mehrkosten im Falle dienstlicher Versetzung gezahlt werden.

Sie werden täglich gezahlt und umfassen Reise- Tage- Übernachtungs- und Fahrtgeld, wobei Tage- und Übernachtungsgeld an die Angebotssituation des Dienstherrn gekoppelt sind. Wenn eine unentgeltliche Unterkunft am neuen Dienstort zur Verfügung steht, wird kein Übernachtungsgeld gezahlt.

 

Wer ist berechtigt, Trennungsgeld zu beziehen?

Laut § 1 TGV sind Soldaten, Bundesbeamte, sowie Richter im Bundesdienst bezugsberechtigt.

 

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Trennungsgeld?

Wenn die eigene Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle liegt, man also entweder enorme Fahrtkosten und -zeiten ausgleichen oder sich einen Zweitwohnsitz am neuen Dienstort zulegen muss, kann man Antrag auf Trennungsgeld mit auswärtigem Verbleib oder mit täglicher Rückkehr stellen. Wenn man sich einen Zweitwohnsitz am neuen Dienstort zulegt (auswärtiger Verbleib), muss dieser innerhalb von 30 km zur Dienststelle liegen.

Trennungsgeld ist die ersten 3 Monate steuerfrei, danach über die Einkommenssteuererklärung steuerpflichtig.

 

Wann endet der Anspruch auf Trennungsgeld?

Grundsätzlich endet der Trennungsgeldanspruch laut § 8 TGV (1) mit Wegfall der maßgebenden Voraussetzungen, was zunächst einmal das Ende der Versetzung, des Arbeitsverhältnisses, oder der Berufslaufbahn des Bezugsberechtigten bedeutet.

Jedoch kann noch eine Vielzahl anderer Umstände zum Tragen kommen, die in der schwammigen Formulierung der TGV nicht greifbar werden, und dabei den schwierigsten Teil ausmachen. Denn die maßgebenden Voraussetzungen werden noch von anderen Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel dem Status des Dienstortes als Erst- oder Zweitwohnsitz, und die Frage nach dem faktischen Lebensmittelpunkt des Bezugsberechtigten. Wer in diesen Punkten Unklarheit entstehen lässt, oder Veränderungen nicht korrekt angibt, läuft Gefahr, wegen Trennungsgeldbetruges belangt zu werden.

 

Beispiele für die Schwierigkeiten des Trennungsgeldanspruchs

Angenommen, ein Bezugsberechtigter hat Familie, Eigentum und somit seinen  Lebensmittelpunkt in der Stadt A, und wird vom Bund an den Dienststandort B versetzt, wo er sich eine kleine Mietwohnung zulegt. Dann kann er, sofern die Versetzung so lange anhält, die nächsten 20 Jahre Trennungsgeld beziehen. Bricht er jedoch in seiner alten Heim A die Zelte ab, holt Frau und Kind zu sich nach B, oder lässt sich scheiden und verliert alle Ansprüche auf das Haus in A, so erlöschen damit auch die Voraussetzungen seines Anspruches auf Trennungsgeld.

Nehmen wir einen anderen Fall an, in dem jemand am Dienstort in B arbeitet, und Trennungsgeld bezieht, Wohnort A dabei weiter als seinen Hauptwohnsitz angibt, obwohl er dort immer weniger Zeit verbringt und nach einer Weile kaum mehr Kontakte pflegt. Hier bewegen wir uns bereits in einer schwierigen rechtlichen Grauzone, da sich nicht mit Sicherheit sagen lässt, wo sich der Lebensmittelpunkt des Bezugsberechtigten befindet. Wenn der Bezugsberechtigte nun an Standort B heiratet oder eine Familie gründet, ist die Lage wieder eindeutig: Standort B ist neuer Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz, und damit erlischt sein Trennungsgeldanspruch.

 

Trennungsgeldbetrug – welche Konsequenzen drohen?

Versäumt der Trennungsgeldberechtigte im letzten Beispiel es, spätestens anlässlich seiner Eheschließung am neuen Standort den Behörden Kenntnis vom Wechsel seines Lebensmittelpunktes zu geben, macht er sich des Betruges schuldig.

Wenn die Behörden auf eventuelle Ungereimtheiten dieser Art aufmerksam werden, muss der Verdächtige damit rechnen, dass bei ihm eine Hausdurchsuchung angeordnet wird, um im Vergleich der beiden Wohnorte den tatsächlichen Hauptwohnsitz zu ermitteln. Des weiteren kann zu diesem Zweck sein Strom- und Wasserverbrauch überprüft werden.

Es droht ein Strafverfahren, das mit der sofortigen Entlassung aus dem Staatsdienst, sowie Rückzahlungsforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe enden kann.

 

Was gilt es zu beachten?

Da das Trennungsgeld täglich bezahlt wird, ist eine genaue Buchführung unerlässlich. Seien Sie sehr sorgfältig in Ihren Angaben, z.B. In Sachen Urlaub, Krankschreibung, etc. Melden Sie jede Änderung Ihrer Lebensumstände ungefragt. Da das Trennungsgeld je nach Bundesland unterschiedlich vergeben wird, ist es wichtig, dass die Behörden über alle aktuellen Informationen verfügen, die für Ihre Bezugsberechtigung von Bedeutung sein könnten.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, und Sie Post bekommen, oder die Ermittlungsbeamten mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Türe stehen, nehmen Sie sofort Kontakt zum Anwalt auf.

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