Bearbeitungsgebühren für Unternehmer

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Wie der BGH nun in einem wegweisenden Urteil (XI ZR 233/16 und XI ZR 562/15) verkündet hat, sind auch Bearbeitungsgebühren für Geschäftsdarlehen, die Banken von Unternehmen bei gewerblicher Darlehensvergabe gefordert haben, unter Umständen rechtswidrig. 

Dies gilt jedoch nur, soweit diese Gebühren nicht individuell ausgehandelt worden sind. In Fällen unserer Kanzlei haben gerade Bauunternehmer für Darlehen bei Sparkassen sehr hohe Gebühren zahlen müssen. In einem Fall belief sich die Gebühr auf über 100.000 Euro. 

Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs stellt sich die Rechtslage nun anders dar. Soweit der Darlehensschluss und die Zahlung der Gebühr noch nicht länger als drei Jahre zurückliegen, können die Gebühren nun zurückgefordert werden. Die Bank hat diese zudem zu verzinsen. Für Bearbeitungsgebühren, die vor mehr als drei Jahren bezahlt worden sind, kann jedenfalls noch gegen die zu zahlenden Raten aufgerechnet werden. Daher trifft das Urteil die rechtswidrig handelnden Banken erheblich. Die Schätzungen der Stiftung Warentest gehen davon aus, dass es Milliarden an rückforderbaren Gebühren gibt, die die Banken unberechtigt eingezogen haben. Sollte die Geschäftsverbindung bereits beendet sein, empfiehlt es sich, diese neu zu beleben und dann aufzurechnen. 

Aufgrund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, nicht allein gegen die Geldmacht der Banken vorzugehen. Eine fachanwaltliche Beratung sollte immer im Vorfeld eingeholt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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