Beate Uhse AG: Vorstand kündigt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an

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Der deutsche Erotikzubehörhersteller hat am 15. Dezember 2017 in einer offiziellen Meldung mitgeteilt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Ziel ist die Sanierung des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens durch ein Insolvenzverfahren.

Das Unternehmen hat trotz seiner Bekanntheit seit einigen Jahren mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Die Beate Uhse AG hat rückläufige Umsätze zu verbuchen und anhaltende Verluste bewältigen müssen. Geplant waren eine Konzernsanierung und umfassende Restrukturierungsmaßnahmen der Unternehmensanleihe. Bei einem Zinskupon von 7,75 Prozent und einer Laufzeit von vier Jahren, haben zahlreiche Anleger 30 Mio. Euro in die Unternehmensanleihe von 2015 investiert (WKN: A12T1W). Die Umschuldung ihrer Verbindlichkeiten in Höhe von 30 Mio. Euro sei missglückt, da keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit hat sich der Vorstand der Gesellschaft für eine Sanierung entschieden.

Erst Mitte diesen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Erotikhandelsunternehmen Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro angedroht, da gegen Berichtspflichten verstoßen wurde. Das Unternehmen hat mehrfach die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben und sowohl die Umsatz- als auch die Gewinnprognosen nach unten korrigieren müssen.

Möglichkeiten für Betroffene

Betroffene Anleger sollten zeitnah reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. So könnte je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder eines fehlerhaften Emissionsprospekts Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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