Beendet ein Totalschaden den Leasingvertrag?
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[image]Ein Totalschaden am Kfz führt nicht zur Beendigung des Leasingvertrages. Der Leasingnehmer muss den Vertrag vielmehr außerordentlich kündigen.
Mittlerweile werden viele Fahrzeuge geleast. Man braucht z. B. - anders als beim Erwerb - keinen hohen Kaufpreis zahlen, sondern lediglich monatliche Leasingraten begleichen und kann sich nach Ablauf der Leasingzeit ein neues Kfz beschaffen. Doch bleibt man auch an den Vertrag gebunden, wenn der Leasinggegenstand beschädigt oder zerstört wird?
Totalschaden nach Unfall
Ein Mann hatte einen Unfall, bei dem sein geleastes Auto einen Totalschaden erlitt. Er schrieb daher den Leasinggeber an und bat um eine einvernehmliche Lösung. Zwar müsse er laut Vertrag sämtliche Reparaturkosten übernehmen; er sei finanziell aber nicht in der Lage dazu. Außerdem sei laut Leasingvertrag eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Kfz überschreiten, was vorliegend der Fall sei. Der Leasingnehmer drohte in einem späteren Schreiben ferner mit einer außerordentlichen Kündigung, sofern sich der Leasinggeber nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlasse. Nach Ablauf der Leasingzeit und Erhalt des Pkw verlangte der Leasinggeber gerichtlich die Erstattung des Kfz-Minderwerts, die ihm laut Leasingvertrag zustehe. Schließlich sei es ihm in einem beschädigten Zustand zurückgegeben worden.
Erstattung des Minderwerts
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verpflichtete den Leasingnehmer zur Zahlung. Denn der Totalschaden am Kfz beendete nicht automatisch den Leasingvertrag. Der Autofahrer hätte vielmehr außerordentlich kündigen, also einseitig beenden müssen, was er aber nicht getan hat. Er war vielmehr an einer einvernehmlichen Lösung - wie etwa einem Aufhebungsvertrag - interessiert. Darauf hat sich der Leasinggeber aber nicht eingelassen. Gegen eine Kündigung spricht ferner, dass der Autofahrer auch noch die letzten Leasingraten gezahlt hat und er nur mit einer Kündigung gedroht, sie aber nie erklärt hat.
Wird das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit in einem verschlechterten Zustand - der über den normalen Verschleiß hinausgeht - zurückgegeben, so hat der Leasingnehmer diesen Minderwert zu erstatten. Der Pkw hatte einen Totalschaden erlitten, als der Leasinggeber ihn erhielt. Laut Vertrag musste der Leasingnehmer daher die Wertminderung erstatten.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.06.2012, I-24 U 157/11)
(VOI)
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