Behandlungsfehler bei Kaiserschnitt – Fachanwalt für Medizinrecht erstreitet 23.000 Euro Schadensersatz für Patientin
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Ein geplanter Kaiserschnitt sollte immer unter optimalen Bedingungen stattfinden, um die Gesundheit der Mutter zu schützen. Doch leider kommt es in der Praxis manchmal zu medizinischen Fehlern, die gravierende Folgen haben können. In einem aktuellen Fall konnte unsere Kanzlei erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.000 Euro für eine Patientin durchsetzen, die unter schwerwiegenden Komplikationen nach einem Kaiserschnitt litt.
Was ist bei diesem Kaiserschnitt schiefgelaufen?
Die betroffene Patientin befand sich in der 38. Schwangerschaftswoche und hatte einen geplanten Kaiserschnitt. Doch bei der Operation und der Nachsorge wurden folgenschwere Fehler begangen:
- Unzureichender Wundverschluss: Die Operationswunde wurde nicht ordnungsgemäß verschlossen, was zu schwerwiegenden Komplikationen führte.
- Frühzeitige Entlassung: Die Patientin wurde zu früh nach Hause entlassen, obwohl eine engmaschige medizinische Überwachung notwendig gewesen wäre.
- Fehlbehandlung in der Notaufnahme: Vier Tage nach der Entlassung platzte die Naht auf, und in der Notaufnahme wurde lediglich ein Druckverband angelegt, ohne die Wunde erneut zu nähen.
- Unzureichende Schmerzbehandlung: Als die Patientin erneut die Notaufnahme aufsuchen musste, wurde ohne Betäubung oder Schmerzmittel Gewebe aus der Wunde entfernt.
Diese Versäumnisse führten letztlich zu einer schwerwiegenden Wundheilungsstörung, die eine weitere Operation erforderlich machte.
Gesundheitliche und finanzielle Auswirkungen der Behandlungsfehler
Die Patientin litt unter erheblichen gesundheitlichen Folgen:
- Starke Schmerzen und Magenprobleme aufgrund der verabreichten Schmerzmittel
- Haltungsschäden, die zu einem Bandscheibenvorfall führten
- Schlafstörungen und psychische Belastungen, inklusive der Angst vor einer erneuten Schwangerschaft
Warum dieser Fall eine Warnung ist und wie wir Ihnen helfen können
Dieser Fall zeigt deutlich, wie schwerwiegend die Folgen von Behandlungsfehlern bei Geburten sein können. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer kompetenten rechtlichen Unterstützung, um die eigenen Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei bei Geburtsschäden
Wir sind Ihr Anwalt bei Geburtsschäden
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschaden
Wenn bei der Geburt eines Kindes ein Schaden entsteht, sei es für das Neugeborene oder die Mutter, stellt dies eine tiefgreifende Tragödie für die gesamte Familie dar. Ärztliche Behandlungsfehler während des Geburtsvorgangs können schwerwiegende und dauerhafte Folgen nach sich ziehen, die das Leben von Kind und Mutter für immer verändern.
Bereits geringfügige Fehler während der Geburt können zu irreversiblen Schäden, wie beispielsweise einem Hirnschaden, führen. In solchen Fällen bleibt das Kind oft ein Leben lang pflegebedürftig. Diese schreckliche Situation bringt für die betroffene Familie nicht nur immense psychische Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.
Die finanziellen Auswirkungen eines Geburtsschadensverfahrens können schnell in die Millionen gehen. Gerade in diesem hochkomplexen Bereich mit seinen weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen ist es unerlässlich, einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben.
Kostenlose Erstberatung – Vertrauen Sie unserer Expertise
Wir wissen, wie wichtig Vertrauen in solch einer Krisensituation ist. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und auf unsere fachliche Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen zählen können.
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Christoph Theodor Freihöfer
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