Behandlungsfehler: Kreislaufschock bei Uterursruptur mit verspäteter Notsectio

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Kreislaufschock bei Uterursruptur mit verspäteter Notsectio, LG Heilbronn, Az. 1 O 76/10

Chronologie:

Die Klägerin begab sich zur Entbindung in das Krankenhaus der Beklagten. Der Entbindungstermin war bereits um 10 Tage überschritten. Während des Geburtsvorgangs traten Komplikationen auf, es kam zu einer Uterusruptur, eine Notsectio wurde erforderlich. Die Klägerin musste sich in der Folge mehrerer Revisionsoperationen unterziehen und leidet unter großflächigen Vernarbungen und Mißformungen der Bauchdecke.

Verfahren:

Das Landgericht Heilbronn hat die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens fachmedizinisch klären lassen. Der Gutachter kam im Ergebnis zu mehreren Behandlungsfehlern, so dass das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung anriet. Hierauf ließen sich diese ein. Danach erhält die Geschädigte eine Pauschalentschädigung von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Wenn gutachterlich in einem Arzthaftungsprozess Behandlungsfehler konstatiert werden, bietet sich in der Regel an, dass sich die Parteien vergleichsweise einigen. Ein Vergleich stellt ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, so dass beide Abstriche von ihrem Begehren machen müssen. Dieses stellt sich aber gegenüber einem umfangreichen Aufarbeiten der Gesamtschadenposition für alle Beteiligten als sinnvoller dar, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk C. Ciper LLM.


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