Beleidigung im Netz untersagen

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Eine Beleidigung soll niemand dulden müssen. Dieser Grundsatz gilt sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, gerät in der digitalen Welt scheinbar immer wieder aus dem Fokus. Ob im (vermeintlichen) Schutze der Anonymität oder dem Glauben, nicht verfolgt zu werden, wird im Netz beleidigt, gemobbt und herabgesetzt. Hierbei spielen nicht nur, aber wohl überwiegend Aktivitäten in den sozialen Medien wie Facebook oder Instagram und Messengern wie WhatsApp oder Telegram eine große Rolle.

Was kann ich gegen Beleidigungen tun?

Die anwaltliche Praxis zeigt, dass die Verfolgung von Beleidigungen im Internet ohne Weiteres erfolgreich sein kann – auch wenn dies in der Tat in manchen Fällen einige Zeit in Anspruch nimmt. Beleidigungen und andere rechtswidrige Äußerungen können häufig erfolgreich verfolgt und nötigenfalls vor Gericht durchgesetzt werden. 

Sind Sie selbst von Beleidigungen oder ehrverletzenden Äußerungen betroffen, können Sie dies zunächst gegenüber dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks oder der Internetseite selbst anzeigen. Dieser wird den entsprechenden Post dann unter Umständen entfernen. Die Betreiber sozialer Netzwerke sind hierzu in einigen Fällen sogar gesetzlich verpflichtet.

Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz

Wer – egal ob online oder nicht – beleidigt wurde, hat gegenüber dem Täter darüber hinaus Anspruch auf künftige Unterlassung dieser Beleidigung(en). Dieser muss also versprechen, für den Fall einer erneuten Beleidigung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Tut er dies nicht, kann ihm gerichtlich ein Ordnungsgeld angedroht werden. Ebenfalls sind dem Betroffenen von den Gerichten in schwerwiegenden Fällen auch erhebliche Zahlungen als Entschädigung zugesprochen worden. Die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt sind  ebenfalls von dem Verletzer zu tragen. 

Strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen

Neben den Ansprüchen des Betroffenen, ist (nach einer entsprechenden Anzeige) auch der Staat gefragt. Die Ermittlungsbehörden verfolgen Beleidigungen zunehmend auch im digitalen Bereich erfolgreich. Um den Behörden die Ermittlungsarbeit zu erleichtern, sollten im Rahmen einer Strafanzeige bereits alle vorliegenden Informationen über die Tat und den Täter mitgeteilt werden. Eine erfolgreiche Strafverfolgung ist dann umso wahrscheinlicher. Eine Strafanzeige ist sowohl bei der Polizei (zum Teil via Online-Formular) als auch der Staatsanwaltschaft möglich. 

Sollten auch Sie von (ehr)verletzenden Äußerungen oder gar Beleidigungen im Internet betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne bei der der Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Wir besprechen mit Ihnen die für Sie im Einzelnen erforderlichen und sinnvollen Schritte und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dennis Tölle

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Foto(s): LoboStudioHamburg auf pixabaya (https://pixabay.com/de/users/lobostudiohamburg-13838/)

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