Unwirksame Foto - Abmahnung: Gegner muss Kosten tragen!

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Die Abmahnung im Urheberrecht (und somit auch bei Foto - Abmahnungen) ist an mehrere formale Anforderungen geknüpft. So muss nicht nur die Rechtsverletzung konkret und korrekt bezeichnet werden, sondern auch auf weitere Aspekte hingewiesen werden. 

Werden die gesetzlichen Anforderungen an die Foto - Abmahnung nicht eingehalten, hat der Abmahnende (!) Anspruch auf Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen, § 97 Abs. 2, 4 UrhG.

Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Abmahnung bereits ein Muster einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt wird. Geht die Formulierung über den tatsächlichen Anspruch hinaus und wird darauf nicht ausreichend hingewiesen, führt dies bereits zur Unwirksamkeit der Abmahnung – unabhängig vom eigentlichen Anspruch in der Sache. 

Formelle Fehler machen Foto - Abmahnung unwirksam

Zuletzt konnte unsere Kanzlei den Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren erfolgreich vor dem Amtsgericht München für unsere Mandanten durchsetzen. Das Gericht hat im für unsere Mandanten positiven Urteil zur entsprechenden Hinweispflicht deutlich formuliert:

„Sofern Abmahnende eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtung übersenden, müssen sie angeben, ob diese Erklärung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung, also regelmäßig den bestehenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch, hinausgeht (BeckOK UrhR/Reber, 31. Ed. 1.5.2021, UrhG § 97a Rn. 9)“

Wer mehr verlangt als ihm zusteht, muss darauf hinweisen

Ein entsprechender Hinweis erfolgte in der gegenständlichen Abmahnung jedoch, obwohl sie über den eigentlichen Anspruch weit hinausging. So wurde in dem Muster der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erheblich mehr verlangt, als der eigentliche urheberrechtliche Anspruch hergegeben hätte. Die gesetzlichen Anforderungen an die Formulierung einer urheberrechtlichen Abmahnung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, sodass jede Foto - Abmahnung auf die Einhaltung der Formalien geprüft werden sollte.

Kostenersatz von mehr als 1.500 Euro 

Im beschriebenen Fall war somit bereits allein die Nichteinhaltung der Formalien Grund für den Ersatzanspruch unserer Mandanten. Da die Gebühren sich angesichts des erheblichen Umfangs der Sache auf gut 1.500 Euro beliefen, war die Durchsetzung des Anspruchs von erheblicher Bedeutung.

Sind Sie sich unsicher, ob eine empfangene Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen einhält? Oder müssen Sie selbst eine Abmahnung aufgrund unberechtigter Bildnutzung formulieren? Zögern Sie nicht, uns über das unten stehende Formular anzusprechen. 

Rechtsanwalt Dennis Tölle 

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Foto(s): Bru-nO auf pixabay (https://pixabay.com/de/users/bru-no-1161770/)

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