Beleidigung ist ein Kündigungsgrund

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Wer seinem Chef Prügel androht (ich hau´ dir vor die Fresse), hat schlechte Karten bei einer fristlosen Kündigung, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Das Gericht in Mönchengladbach stimmte einem Rauswurf eines Mitarbeiters nach 25 Betriebsjahren zu. Der Kläger war bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Der Arbeitnehmer hatte im Beisein eines Kollegen zu seinem Chef gesagt: „ Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden".

Hinzu kommt, dass der Mitarbeiter schon mal abgemahnt worden ist, da er ein Jahr zuvor auch eine Drohung gegenüber dem Chef ausgesprochen hat.

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