Arbeitsunlust: Kündigungsgrund?

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„Ich habe keine Lust zu arbeiten!" So oder so ähnlich hat sicher jeder Arbeitnehmer schon einmal gedacht.

Doch was, wenn man es tatsächlich ausspricht? Und auch noch dem Chef gegenüber? Ist dann eine Kündigung gerechtfertigt? Nein!

Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte, dass solch eine Äußerung keinen Kündigungsgrund darstelle. (Az. 7 C 2301/08)

Wenn man sich in einem Streitgespräch derart äußert, so stellt dies nur eine Affektreaktion dar und kann nicht als ernst gemeinte Arbeitsverweigerung angesehen werden. Die Kündigung ist somit unwirksam.

Übrigens: Oftmals kommen Arbeitsrichter zu dem Ergebnis, dass eine Äußerung im Stress oder im Streitgespräch nicht so zu bewerten ist, wie im Normalfall. So wurde schon so manche fristlose Kündigung als unwirksam angesehen, auch wenn der Chef grob beleidigt wurde (Blöder Hund oder Götz Zitat).

Anwaltstipp: Bleiben Sie ruhig!

Rechtsanwalt Borth

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