BEMA (Cura) und Ostseesparkasse Rostock: Erfolg durch Widerruf

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Darlehen der OSPA werden zur Rückzahlung fällig. Vor Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Umschuldung ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt ratsam.

Justus Rechtsanwälte vertritt erfolgreich BEMA – Anlegerinteressen gegen über der Ostseesparkasse Rostock (OSPA)

Stille atypische Beteiligung an der BEMA:

Die Immobilienfondsgesellschaft BEMA (vormals CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock) befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die geplante Liquidation kommt nicht voran und wird noch auf unbestimmte Zeit laufen. Zwar wurden die monatlichen Ausschüttungen zum Beginn des Jahres verdoppelt. Dies genügt jedoch nicht, die Darlehensschuld zeitnah vollständig zu tilgen. Die Dauer dieser Ausschüttungen ist ebenfalls ungewiss.

Die atypische stille Gesellschaftsbeteiligung ist eine Unternehmensbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter für sämtliche Verluste der Gesellschaft in Höhe seiner Einlagen haftet. Dies führt nach unserer Erfahrung bei einem schlecht laufenden Fonds meist zum Totalverlust der Gesellschaftereinlagen, wenn und soweit der Anleger nicht rechtzeitig juristische Maßnahmen ergreift.

Die leider oft vernommene Aussage, man wolle nicht noch „gutes Geld dem schlechten Geld“ hinterherwerfen, ist bei nicht rechtzeitiger fachanwaltlicher Beratung oft ein teurer Fehler.

Auch in unseren BEMA-Fällen waren und sind die gesetzlichen Anwaltshonorare ein sehr gutes Investment für die Anleger. Zwar sind die Schadenersatzansprüche gegen die BEMA wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen zumeist schon absolut verjährt, weil die Beratungen und Zeichnungen zu weit zurück liegen.

Jedoch kann es immer noch möglich sein, sich von seiner Beteiligung zu lösen oder den Schaden durch z.B. den Widerruf des Darlehensvertrages zu minimieren.

Ansprüche gegen die Ostseesparkasse Rostock (OSPA):

Die Beteiligungen an der BEMA (ehem. Cura) wurden regelmäßig durch Darlehen bei der Ostseesparkasse finanziert. Dabei wurden über die vergangenen Jahre lediglich Zinsen gezahlt. Das Darlehen selbst sollte am Ende durch das Abfindungsguthaben getilgt werden. Dazu kommt es jedoch nicht, weil die Liquidation ins Stocken geraten ist.

Widerruf des Darlehensvertrages bei der Ostseesparkasse:

Deshalb ist es durchaus sinnvoll, den noch bestehenden Darlehensvertrag durch Widerruf rückabzuwickeln und sich zugleich von der BEMA-Beteiligung zu lösen. Denn mehrere Gerichte haben in der Beteiligung an der BEMA und dem Darlehen bei der OSPA ein verbundenes Geschäft angenommen. Dies liegt auch nahe, da zumindest hier keine BEMA-Beteiligung bekannt ist, welche nicht über die OSPA finanziert wurde. Der Widerruf des Darlehens ist zumeist deshalb noch möglich, da die Widerrufsbelehrung der Sparkasse fehlerhaft war und sowohl Beteiligung als auch Darlehen im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurden.

Nach Widerruf und im Verfahren auf Rückabwicklungen verhandeln wir immer wieder wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche zugunsten unserer BEMA – Anleger, die hierdurch erhebliche Rückzahlungen ersparen.

Es ist jedoch Eile geboten, den Sachverhalt durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Denn durch Zeitablauf könnten Widerruf oder Einwendungen bald ausgeschlossen sein.

Welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten BEMA-Beteiligung und Darlehen bei der OSPA bestehen, überprüfen wir für Sie gern im Rahmen einer Erstberatung.

www.kanzleimitte.de


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