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Bemessung der Nacherfüllungsfrist - Mangelhafte Möbel

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Die Bemessung der Nacherfüllungsfrist im Möbelkauf aus Serienproduktion: Eine Analyse des Urteils des LG Stuttgart


Hintergrund des Urteils:


Die Frage nach der angemessenen Frist zur Nacherfüllung im Kontext des Möbelkaufs aus Serienproduktion ist ein zentrales Thema im Verbrauchsgüterrecht. Das Urteil des LG Stuttgart vom 08.02.2012 (Az.: 13 S 160/11) bietet hierzu eine wegweisende Entscheidung, die das Zusammenspiel von nationalem Recht und EU-Richtlinien beleuchtet.


Sachverhalt:


Die Klägerin erwarb in einem Möbelhaus, das von der Beklagten betrieben wird, eine lederne Polstergarnitur. Bei der Anlieferung stellte sie fest, dass die Garnitur erhebliche Mängel aufwies. Trotz mehrfacher Kommunikation und der Bereitschaft der Beklagten zur Nacherfüllung, kam es zu Verzögerungen. Die Klägerin trat schließlich vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückerstattung ihrer Anzahlung.


Entscheidung des Gerichts:


Das LG Stuttgart entschied zugunsten der Klägerin und stellte in seinem Urteil fest:

> "Der Verkäufer einer mangelhaften Sache muss sich auf das Nacherfüllungsverlangen des Käufers hin besonders anstrengen, den Mangel zügig zu beseitigen. Maßstab für die Nacherfüllungsfrist kann daher regelmäßig nicht die ursprüngliche Lieferfrist sein und der Verkäufer darf auch nicht mit der Nacherfüllung zuwarten, bis er seinerseits Gewährleistungsansprüche mit seinem Lieferanten geklärt hat (vgl. BGH NJW 1985, 320; Ernst in Münchener Kommentar, 5. Auflage, § 323 BGB Rn 70 ff., m.w.N.). Bei Gebrauchsgegenständen aus Serienproduktion ist regelmäßig eine Nacherfüllung binnen weniger Tage zu erwarten. Beim Möbelkauf kann eine angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen der Produktions- und Lieferdauer gegebenenfalls etwas länger sein. Ohne dass - wie hier - Besonderheiten einer längeren Produktions- und Lieferfrist vorgetragen sind, ist davon auszugehen, dass die maximale Nacherfüllungsfrist beim Möbelkauf vier Wochen beträgt (vgl. BGH aaO V.2.a.). Hier ist der Rücktritt erst sechs Wochen nach der mangelhaften Lieferung erklärt worden. Zudem hatte die Beklagte mitgeteilt, dass für eine Überprüfung durch den Hersteller und eine eventuelle Nacherfüllung einige weitere Wochen Zeit gebraucht werde. Unter diesen Umständen war bei der zweiten Rücktrittserklärung eine angemessene Nacherfüllungsfrist abgelaufen, so dass die Klägerin zum Rücktritt berechtigt war."


Bedeutung des Urteils:


Das Urteil des LG Stuttgart hat erhebliche Bedeutung für die Praxis des Verbrauchsgüterrechts. Es klärt die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung und betont die Relevanz der EU-Richtlinien in diesem Kontext. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für den Verkäufer, sich umgehend um die Nacherfüllung zu bemühen und nicht auf interne Abklärungen zu warten. Es setzt klare Maßstäbe für die Bemessung der Nacherfüllungsfrist im Möbelkauf aus Serienproduktion und stärkt die Rechte der Verbraucher.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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