Benzin im Tank

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Resttreibstoff im Tank als Schaden?

Das AG Germesheim hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden und u.a. die Frage zu klären, ob ein vorhandener Resttreibstoff im Tank dem Geschädigten zu ersetzen ist. Auch war zu klären, ob die von der Mietwagenfirma berechneten Kosten für die zur Verfügungstellung von Winterreifen zum erstattungsfähigem Schanden stammt.

Treibstoff im Tank des zum Restwert zu verkaufenden Unfallwagen ist für den Geschädigten verloren. Wenn er aber- und das sollte man bei den heutigen Benzinpreisen- Angaben zur verbliebenden Menge machen kann, wird der Schaden geschätzt.

Der Gutachter sollte ein Foto von der Tankanzeige machen, bei eingeschalteter Zündung, eine Tank-Quittung reicht leider nicht aus

Weiterhin sind nicht erstattungsfähig in Rechnung gestellte Kosten für Sommer-/ Winterreifen. Hierbei handelt es sich nicht um eine separat zu vergütende Zusatzleistung des Autovermieters. Vielmehr gehören Reifen, seien es nun Sommer- oder Winterreifen, zur notwendigen Ausstattung eines Fahrzeugs, damit dieses überhaupt fahren kann. Woraus sich die Berechtigung ergeben soll, für das Zur-Verfügung-Stellen eines fahrfähigen Pkw ein besonderes Entgelt zu fordern, ist nicht nachvollziehbar. Werden ansonsten Fahrzeuge ohne Reifen vermietet? Diese Kosten sind damit nicht erforderlich.

(AG Germersheim, Urteil 08.03.2012 1 C 473/11)


Rechtsanwalt Georg Wegmann

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

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