Berechtigt? Abmahnung von den Rechtsanwälten Baker McKenzie für die HP B.V. Ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde uns wieder einmal (siehe hier und hier) eine Abmahnung der Rechtsanwälte Baker McKenzie für die Firma HP B.V. wegen „unerlaubter Handel mit HP-Zubehör – Unterlassungserklärung“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Baker McKenzie aus Brüssel für die HP Europe B.V. wird Bezug genommen auf Hinweisschreiben und Abmahnschreiben der Corsearch Inc., in denen der Empfänger der Abmahnung aufgefordert worden sei, den Verkauf von Tintenpatronen und/oder Tonerkartuschen der Marke HP und/oder Druckerhardware einzustellen. Es wird behauptet, dass der Abgemahnte die selektiven Vertriebskriterien von HP nicht erfüllt. Zu der Abmahnung kommt es, weil trotz dieser Aufforderung der Abgemahnte weiterhin HP-Zubehör und/oder HP-Druckerhardware zum Verkauf anbietet, obwohl er angeblich die Kriterien für den selektiven Vertrieb von HP nicht erfüllt. Unter anderem geht es um HP-Großformatprodukte und HP-Vertragszubehör und HP SBD-Zubehör.

Es wird behauptet, dass HP ein selektives Vertriebssystem betreibt, bei dem nur autorisierte HP-Händler HP-Zubehör und HP-Druckerhardware an Endkunden oder andere autorisierte HP-Händler und Großhändler verkaufen können.

Es wird ferner behauptet, dass durch den Kauf von HP-Produkten zum Wiederverkauf in Kenntnis der Tatsache, dass er ein nicht autorisierter HP-Händler für diese Produkte sei, würde er sich mitschuldig an der Verletzung der zwischen HP und den autorisierten Händlern geschlossenen Verträgen machen. Solche Verkäufe seien diesen Händlern ausdrücklich untersagt. Zudem würden die von HP festgelegten selektiven Vertriebskriterien nicht erfüllt, die dazu dienen, die Qualität der Produkte und das Markenimage zu bewahren.

Des Weiteren wird behauptet, dass beim Verkauf an Endkunden durch den Abgemahnten als nicht autorisierten Händler es dazu führen kann, dass die Herstellergarantie von HP nicht mehr gilt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird dazu aufgefordert, die Einfuhr, Lagerung, Werbung und den Vertrieb, Kauf, Verkauf, etc. einzustellen und zu unterlassen. Es wird ferner dazu aufgefordert, Informationen zu Einkaufsrechnungen und Bestellungen abzureichen sowie eine Kopie aller Verkaufsunterlagen.

Damit nicht genug: Der Abgemahnte wird ferner aufgefordert, das betroffene HP-Zubehör, welches in einer Liste in der Abmahnung aufgeführt ist, an einen autorisierten Händler oder Großhändler zu verkaufen oder zu vernichten.

Eine Vertragstrafenregelung wird nicht gefordert, sondern die Rücksendung der unterzeichneten Erklärung, die die Annahme dieser Verpflichtungen bestätigt.

Für den Fall, dass die Ansprüche nicht erfüllt werden, wird Schadenersatz angedroht.

Für den Fall, dass nicht reagiert wird oder den Verpflichtungen nicht zugestimmt wird, behält sich HP ausdrücklich das Recht vor, die Angelegenheit, wenn nötig, vor Gericht weiterzuverfolgen.

Meine Einschätzung: 

Ob tatsächlich ein selektives wirksames Vertriebssystem für HP-Produkte existiert, ist unklar. Die geforderte Erklärung ist jedenfalls extrem weitreichend. Der Sachverhalt und die Rechtslage sollte auf jeden Fall sorgfältig geklärt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Stimmen Sie der formellen Annahme der von HP geforderten Verpflichtungen auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig zu.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Baker McKenzie für die HP B.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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