Erneut: Abmahnung der HP Europe B.V. über die Kanzlei Baker & McKenzie

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde erneut eine Abmahnung der HP Europe B.V. über die Kanzlei Baker & McKenzie zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der HP Europe B.V.:

Ich hatte hier bereits berichtet, dass die HP Europe B.V. gegen den unerlaubten Handel mit HP-Zubehör vorgeht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-hp-europe-b-v-ueber-die-kanzlei-baker-und-mckenzie-erhalten-ich-berate-sie-198384.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Auch in der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf des unerlaubten Handels mit HP-Zubehör. Konkret wird wieder dazu aufgefordert, den Verkauf von Tintenpatronen und/oder Tonerkartuschen der Marke HP einzustellen, für die der Abgemahnte die selektiven Vertriebskriterien von HP nicht erfüllt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll auch in dem weiteren hier vorliegenden Fall das beanstandete Verhalten einstellen, Auskünfte erteilen und eine Erklärung abgeben, die die Annahme der in dem Schreiben aufgeführten Verpflichtungen bestätigt.

Meine Einschätzung:

Der Vorwurf des unerlaubten Handels mit HP-Zubehör wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unklar ist, seit wann die in Bezug genommenen Vorgaben des behaupteten selektiven Vertriebssystems bestehen.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Erklärung ab, mit der sie die Annahme bestimmter Verpflichtungen bestätigen.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der HP Europe B.V. über die Kanzlei Baker & McKenzie erhalten haben und ein Angebot für eine konkrete Beratung wünschen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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