Berliner Testament: Was erben Kinder aus erster Ehe?
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Viele Ehepaare entscheiden sich für ein Berliner Testament, um den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Doch was bedeutet das für Kinder aus erster Ehe? Bekommen sie überhaupt etwas vom Erbe – oder gehen sie leer aus? In diesem Beitrag klären wir, welche Erbansprüche sie haben und wie sich Streit in Patchwork-Familien vermeiden lässt.
Das Berliner Testament: Wer erbt wann?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet: Stirbt ein Partner, erbt zunächst nur der andere. Erst nach dessen Tod geht das Erbe an die Schlusserben über – in den meisten Fällen sind das die gemeinsamen Kinder.
Für Kinder aus erster Ehe kann das problematisch sein. Sie haben beim Tod des ersten Elternteils keinen direkten Erbanspruch – es sei denn, sie machen ihren Pflichtteil geltend.
Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe
Kinder aus erster Ehe sind gesetzliche Erben und haben deshalb einen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden.
Beispielrechnung:
Angenommen, der Nachlass beträgt 200.000 € und es gibt ein Kind aus erster Ehe sowie ein gemeinsames Kind.
- Gesetzlicher Erbteil des Kindes aus erster Ehe: 50.000 € (1⁄4 des Nachlasses)
- Pflichtteil: 25.000 € (1⁄2 des gesetzlichen Erbteils)
Achtung: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch – das Kind hat keinen Anspruch auf Immobilien oder andere Sachwerte.
Kann das Berliner Testament Kinder aus erster Ehe benachteiligen?
Ja, wenn sie nicht rechtzeitig ihren Pflichtteil einfordern, müssen sie warten, bis der zweite Ehepartner verstirbt. In der Zwischenzeit könnte das Vermögen jedoch aufgebraucht oder anders verteilt werden. Deshalb kann es für Kinder aus erster Ehe sinnvoll sein, den Pflichtteil direkt nach dem Tod des ersten Elternteils geltend zu machen.
Problem: Pflichtteilsstrafklausel
Viele Berliner Testamente enthalten eine Pflichtteilsstrafklausel. Diese besagt, dass Kinder, die ihren Pflichtteil sofort einfordern, beim zweiten Erbfall leer ausgehen. Damit wollen Ehepaare verhindern, dass das Vermögen frühzeitig geschmälert wird.
Lösungen: Wie können Kinder aus erster Ehe fair bedacht werden?
Damit es später keinen Streit ums Erbe gibt, können Ehepaare ihr Testament so gestalten, dass alle Kinder fair berücksichtigt werden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
✅ Vermächtnis: Kinder aus erster Ehe erhalten einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert.
✅ Schenkungen zu Lebzeiten: Durch eine Schenkung kann das Kind bereits zu Lebzeiten finanziell abgesichert werden.
✅ Erbeinsetzung mit Auflagen: Das Kind wird als Miterbe eingesetzt, aber mit bestimmten Bedingungen, z. B. einer Stundung des Erbteils.
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen, Streit vermeiden
Das Berliner Testament kann für Kinder aus erster Ehe zur finanziellen Falle werden. Um eine faire Erbregelung zu treffen, sollten Ehepaare frühzeitig vorsorgen. Eine Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht hilft, die richtige Lösung zu finden und späteren Streit zu vermeiden.
💡 Tipp: Lassen Sie Ihr Testament regelmäßig prüfen und an Ihre familiäre Situation anpassen. So stellen Sie sicher, dass alle Erben gerecht behandelt werden.
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