Berliner Urteil: Einseitige Indexmiete gekippt!

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Was ist eine Indexmietklausel?

Eine Indexmietklausel koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI), wodurch sich die Miete entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung automatisch anpasst. Solche Klauseln können Vorteile bieten, da sie Transparenz schaffen und von der wirtschaftlichen Lage abhängen. Allerdings birgt diese Regelung auch Risiken – insbesondere, wenn sie einseitig gestaltet ist.

Warum wurde die Indexmietklausel in Berlin für unwirksam erklärt?

Ein Berliner Gericht (LG Berlin, II-9 UF 76/23) erklärte eine Indexmietklausel in einem Mietvertrag für unwirksam, da diese nur Mieterhöhungen bei steigenden Indizes vorsah, nicht jedoch Mietsenkungen bei fallenden Indizes. Laut Gesetz (§ 557b BGB) müssen solche Klauseln beidseitig wirken, um rechtskonform zu sein. Fehlt die Möglichkeit einer Mietsenkung, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, was die Klausel insgesamt unwirksam macht.

Welche Rechte haben Mieter bei unwirksamen Klauseln?

Betroffene Mieter können:

  • Überzahlte Miete zurückfordern – Rückerstattungen sind für bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
  • Mieterhöhungen anfechten – Künftige Erhöhungen auf Basis der unwirksamen Klausel sind hinfällig.
  • Vertragsänderungen verlangen – Mieter können eine rechtlich einwandfreie Anpassung des Mietvertrags fordern.

Wichtig: Mieter sollten vorerst nur die ursprünglich vereinbarte Miete zahlen und überhöhte Beträge unter Vorbehalt leisten, um Kündigungen zu vermeiden.

Wie können Mieter ihre Verträge prüfen?

Mieter sollten prüfen, ob ihre Indexmietklausel folgende Anforderungen erfüllt:

  • Schriftliche Festlegung im Mietvertrag.
  • Bezug auf den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.
  • Anpassung sowohl nach oben als auch nach unten.
  • Einhaltung der einjährigen Anpassungssperre zwischen Erhöhungen.
  • Klar definierte Berechnungsgrundlagen.

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Vermieter?

Vermieter müssen künftig bei der Gestaltung von Indexmietklauseln auf eine ausgewogene Formulierung achten, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Das Urteil zeigt, dass einseitige Klauseln nicht nur unwirksam, sondern für Vermieter auch mit finanziellen Nachteilen verbunden sind.

Fazit: Mieterschutz gestärkt

Das Urteil stärkt den Mieterschutz und fordert mehr Transparenz bei Mietvertragsklauseln. Mieter sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Verträge prüfen zu lassen, um ihre Rechte geltend zu machen. Vermieter hingegen müssen sorgfältig abwägen, um rechtlich gültige und faire Klauseln zu formulieren.


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