Berufsunfähigkeit und Leistungsantrag – wie Sie die 5 größten Fehler vermeiden

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über die fünf größten Fehler informieren, welche Sie bei Stellung des Leistungsantrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden sollten.

1.

Gehen Sie nicht davon aus, dass der Versicherer bei der Prüfung des Leistungsantrags lediglich nachprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Tatsächlich hat der Versicherer natürlich ein großes Interesse daran, Möglichkeiten zu finden, um Ihnen die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsleistung zu verweigern.

Deshalb prüft der Versicherer nicht lediglich, ob Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Berufstätigkeit auszuüben.

Es wird genauso geprüft, ob Sie vielleicht bei Abschluss des Versicherungsvertrags Fehler gemacht haben und der Versicherer den Vertrag deshalb anfechten kann.

Der Versicherer wird also bei der Bearbeitung des Leistungsantrags immer darauf schauen, ob er „das Haar in der Suppe“ findet und er den Versicherungsvertrag aufheben und aus solchen Gründen die Leistung verweigern kann.

2.

Stellen Sie den Leistungsantrag nicht zu spät.

In den Bedingungen heißt es oftmals, dass der Anspruch besteht, wenn Sie mindestens zu 50 % voraussichtlich für sechs Monate nicht in der Lage sind, die Berufstätigkeit auszuüben.

Bei bestimmten Krankheiten und Verletzungen ist jedoch sogleich ersichtlich, dass Sie die Tätigkeit für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können.

Sie sollten dann mit dem Leistungsantrag nicht warten, sondern diesen sogleich stellen.

Andernfalls können Ihnen auch Versicherungsleistungen entgehen, nämlich wenn der Vertrag vorsieht, dass Sie die Leistung rückwirkend nur dann bekommen, wenn Sie den Leistungsantrag binnen von beispielsweise drei Monaten ab Eintritt der Berufsunfähigkeit stellen.

3.

Machen Sie die Angaben zu Ihrer letzten Berufstätigkeit nicht entsprechend dem Schema, welches in dem Leistungsantragsformular des Versicherers vorgegeben ist.

Verwenden Sie stattdessen die Darstellungsform des Wochenplans, so wie das auch von der Rechtsprechung in den diesbezüglichen Gerichtsverfahren immer verlangt wird.

Hierdurch vermeiden Sie voneinander abweichende Darstellungen im außergerichtlichen Bereich und im vielleicht erforderlichen späteren gerichtlichen Verfahren.

Schauen Sie sich hierzu auch die weiteren Teile dieses Video-Podcasts an.

4.

Erteilen Sie dem Versicherer keine telefonischen Auskünfte.

Telefonische Auskünfte haben den Nachteil, dass oftmals Nachfragen kommen, mit welchen Sie nicht gerechnet haben und welche Sie dann quasi aus dem Stegreif beantworten müssen.

Darüber hinaus „hilft“ der Sachbearbeiter des Versicherers zuweilen bei der Formulierung, so dass am Ende eine Darstellung vorliegt, welche nicht unbedingt der Wirklichkeit entspricht.

Falsche Angaben können jedoch die Leistungsprüfung verzögern und erschweren und schlimmstenfalls zum Entfall der Versicherungsleistung führen.

Machen Sie alle Angaben immer schriftlich.

5.

Entbinden Sie nie Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer.

Dann holt nämlich der Versicherer alle Auskünfte über Ihre Erkrankung unmittelbar bei dem Arzt ein.

Hierdurch werden Sie zumindest zwischenzeitlich von dem Informationsfluss plus zwischen Versicherer und Arzt ausgeschlossen.

Zudem können Sie dann auch nicht darauf achten, dass der Arzt gegebenenfalls versehentlich falsche Angaben gegenüber dem Versicherer macht, die im Nachhinein zuweilen schwer wieder zu korrigieren sind.

Die obigen Rechtstipps werden in unserem Video weiter erläutert.

Sollten Sie weitere Nachfragen hierzu haben, können Sie den Unterzeichner hierzu auch gern persönlich kontaktieren.

Foto(s): Mir selbst

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