Berufsunfähigkeitsversicherung: Erst Rechtschutz abschließen, dann Leistungsantrag stellen!

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darauf hinweisen, wie wichtig es ist, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abzuschließen, bevor Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden.

Ist der Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal gestellt, zieht sich die Prüfung des Versicherers möglicherweise hin.

Wenn dann auch nach Monaten die Berufsunfähigkeit noch nicht anerkannt ist, beschäftigt sich der Versicherungsnehmer mit der Frage, was er eigentlich macht, wenn die Berufsunfähigkeit weiterhin nicht anerkannt oder schließlich sogar abgelehnt wird.

Dann nämlich wird die Einschaltung eines Rechtsanwalts und oftmals die Einreichung einer Klage erforderlich, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist es dann allerdings zu spät.

Maßgeblich ist nämlich insoweit der Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Der Versicherungsfall ist hier grob gesagt der Zeitpunkt, in welchem der Vertragsverstoß des anderen Vertragspartners erfolgt, also eigentlich die nicht mehr gerechtfertigte Leistungsverweigerung.

Tatsächlich ist der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung jedoch vorgelagert auf diejenige Handlung, welche die unterbliebene Leistungserbringung auslöst, nämlich die Stellung des Leistungsantrags durch den Versicherungsnehmer.

In der Feuerversicherung wäre der Versicherungsfall gegeben, wenn das Gebäude brennt.

Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung übertragen ist die vertragliche Gestaltung in der Rechtsschutzversicherung also so, dass es aus Sicht des Rechtsschutzversicherers brennt, sobald der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilt, dass er Leistungen beansprucht, also eine Leistungsantrag stellt.

Das heißt, dass es nach der Stellung des Leistungsantrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu spät ist, diesbezüglich noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Sie sollten also eine Rechtsschutzversicherung, soweit noch nicht vorhanden, dringend vor Stellung des Leistungsantrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung und unter Berücksichtigung der Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung abschließen.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung.


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