Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was bedeutet das für mein Gehalt?

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Eine Schwangerschaft ändert vieles für eine Frau, privat, aber auch beruflich. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob die Schwangere ihrer beruflichen Tätigkeit noch uneingeschränkt nachkommen kann oder ob es gesundheitliche Risiken für die Frau und das ungeborene Kind gibt. Hier greifen die Regelungen zum Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Doch was bedeutet das konkret für das Gehalt? Und was passiert mit leistungsabhängigen Zahlungen wie einer Umsatzprovision? In der arbeitsrechtlichen Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, in denen der Arbeitgeber den leistungsabhängigen Teil der Vergütung nicht mehr zahlt und sich darauf beruft, dass dieser an die tatsächliche Tätigkeit geknüpft sei.

Wann gibt es ein Beschäftigungsverbot?

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn festgestellt, dass die berufliche Tätigkeit die Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden würde. Dies kann zum Beispiel bei schweren körperlichen Tätigkeiten oder gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen der Fall sein.

Ein betriebliches Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber aus, wenn die Tätigkeit für die Schwangere oder das ungeborene Kind eine Gefahr darstellt und keine Möglichkeit besteht, den Arbeitsplatz so umzugestalten, dass die Arbeit sicher ist und der Arbeitgeber auch eine andere gleichwertige Tätigkeit zuweisen kann.

Typische Berufe, in denen häufig ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sind:

• Zahnärztinnen: Aufgrund des Umgangs mit Röntgenstrahlen und potenziell infektiösem Material.• Laborwissenschaftlerinnen: Wegen des Kontakts mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und biologischen Gefahrenstoffen.• Friseurinnen: Aufgrund des regelmäßigen Umgangs mit Chemikalien in Haarfarben und Dauerwellen.

Was passiert mit dem Gehalt?

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, bedeutet das nicht, dass die werdende Mutter finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Der Arbeitgeber muss den sogenannten Mutterschutzlohn zahlen. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Und wie sieht es mit leistungsabhängigen Zahlungen aus?

Viele Arbeitnehmerinnen erhalten einen Teil ihres Einkommens in Form von variablen Vergütungen wie z.B. Umsatzprovisionen. Auch diese Zahlungen müssen während des Beschäftigungsverbots weitergezahlt werden. Dabei stellt sich häufig die Frage, wie die Höhe der Provision berechnet wird, insbesondere wenn diese monatlich schwankt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft. Sollte die Höhe der Provision in diesem Zeitraum stark variieren, wird der Durchschnitt aus diesen Monaten gebildet, um eine faire Berechnungsgrundlage zu schaffen. Dies verhindert, dass Arbeitnehmerinnen durch ein Beschäftigungsverbot finanzielle Nachteile entstehen.

Warum gibt es diese Regelung?

Das Gesetz stellt sicher, dass eine Schwangerschaft finanziell nicht zum Nachteil wird. Wäre die Arbeitnehmerin nicht schwanger und nicht im Beschäftigungsverbot, hätte sie weiterhin ihr reguläres Einkommen erzielt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung zuletzt mit Urteil vom 31. Mai 2023 (5 AZR 305/22) bestätigt.

Mutterschutzgeld und Zuschüsse

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, und der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss. Zusammengerechnet ergibt sich daraus ebenfalls das volle Gehalt.

Fazit

Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht, dass eine schwangere Arbeitnehmerin finanzielle Einbußen hat. Der Arbeitgeber muss das durchschnittliche Gehalt weiterzahlen – und dazu gehören auch leistungsabhängige Vergütungen wie Provisionen. So wird sichergestellt, dass die Schwangerschaft kein finanzieller Nachteil ist.

Es lohnt sich, während des Beschäftigungsverbots einen genauen Blick auf die Gehaltsabrechnungen zu werfen. Falls Ihnen Unstimmigkeiten auffallen oder Ihr Arbeitgeber leistungsabhängige Zahlungen nicht leistet, sollten Sie rechtlichen Beistand einholen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Zahlungen erhalten.


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