Verlängerung der Elternzeit - Was Arbeitnehmer:innen wissen sollten

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Die Elternzeit bietet jungen Familien die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne die eigene berufliche Zukunft zu gefährden. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt verlängern möchten? Welche Rechte haben Sie und worauf sollten Sie achten? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und geben Ihnen praktische Tipps.

Verlängerung der Elternzeit: Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich

Wenn Sie Ihre Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt Ihres Kindes verlängern möchten, benötigen Sie gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Der Hintergrund dieser Regelung liegt in § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG: Bereits mit Ihrem Antrag auf Elternzeit müssen Sie verbindlich festlegen, in welchen Zeiträumen Sie innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit nehmen möchten. Diese Festlegung dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers können Sie die Elternzeit also grundsätzlich nicht verlängern. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die Grundsätze des sogenannten billigen Ermessens beachten. Das bedeutet, dass er Ihre Interessen an der Verlängerung gegen seine eigenen betrieblichen Belange sorgfältig abwägen muss.

Eine Frist zu Beantragung der Verlängerung der Elternzeit gibt es, anders als bei dem Antrag auf Elternzeit, nicht.

Ausnahme: Wichtiger Grund für die Verlängerung

Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Wenn ein geplanter Wechsel des betreuenden Elternteils aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist – beispielsweise, weil der andere Elternteil die Betreuung nicht wie geplant übernehmen kann –, haben Sie gemäß § 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG das Recht, Ihre Elternzeit zu verlängern. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber die Verlängerung nicht verweigern.

Tipp: Offen kommunizieren

Falls Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, erklären Sie Ihrem Arbeitgeber die Hintergründe Ihrer Entscheidung. Wenn zum Beispiel unerwartet keine Betreuung für Ihr Kind möglich ist, dürfte Ihr Interesse an der Verlängerung in der Regel schwerer wiegen als die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann hier oft zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

Fazit

Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Klären Sie, ob es einen wichtigen Grund für die Verlängerung gibt und legen Sie Ihre Beweggründe transparent dar. So können Sie Ihre Rechte wahrnehmen und eine gute Basis für eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber schaffen.



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