Bestimmte Assistenzsysteme werden bei Neuwagen ab 07.07.2024 zur Pflicht

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Zum 7. Juli 2024 sind bei Neuwagen bestimmte Assistenzsysteme Pflicht. Grund hierfür ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“  (Quelle: www.stern.de/auto/ratgeber). Betroffen sind nicht nur neu zugelassene Pkw, sondern auch leichte Nutzfahrzeuge.

Derartige Assistenzsysteme werden bereits jetzt in einer großen Zahl von Neuwagen verbaut. Grund ist die angestrebte weitere Verringerung von Unfällen. Einige Autohersteller können aber die Software der Fahrzeuge nicht fehlerfrei zur Verfügung stellen. In einem vorhergehenden Rechtstipp wurde bereits über die seit Mitte 2022 strengeren Vorgaben für die Fahrzeugsicherheit berichtet.

Die Daten der Blackbox werden nach wenigen Sekunden aus rechtlichen Gründen sofort wieder überschrieben (ereignisbezogene Datensicherung). Nur wenn sich ein Unfall ereignet, sind diese Daten abrufbar.Fahrzeug und Halter sind nicht identifizierbar.

Der Spurhalte-Assistent greift mit durch eine automatisierte Lenkbewegung ein, bevor die Fahrspur verlassen wird.

Ein intellegenter Geschwindigkeitsassistent soll den Fahrer bei der Einhaltung der jeweils Geschwindigkeitsbeschränkung unterstützen.

Eine Müdigkeitserkennung soll den Fahrer optisch und akustisch warnen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist unter anderem auf die Wahrnehmung von Sachmängeln und der Rückabwicklung von PKW-Käufen spezialisiert. Der Ausfall oder störanfällige Betrieb von Software, Sensoren und Kameras ist seit einiger Zeit bei bestimmten Herstellern in größerem Ausmaß problematisch.  Je mehr technische Assistenzsysteme in einem Fahrzeug verbaut sind, desto mehr ergeben sich auch gegenseitige Störeffekte und Fehlerquellen der Systeme. Die rechtlichen Probleme werden möglicherweise bei den Neuwägen insgesamt zunehmen.

In der Sendung Marktcheck des SWR vom 27.02.2024 wurde Rechtsanwalt Christian Steffgen zu den Rechten der Verbraucher bei Softwareproblemen als Experte befragt (www.youtube.com/watch?v=bSSQXj07eRM).



Foto(s): Fotolia_102268944_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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