Betriebsrenten, gesetzliche Neuregelung zum 01.09.2009

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Rentner und Pensionisten sollten noch vor dem 01.09.2009 die Scheidung einreichen, um noch in den Genuss des Rentnerprivilegs zu kommen. Nach bisherigem Recht wird die Rente bei einer Scheidung nicht gekürzt, wenn der Verpflichtete bereits Rente oder Pension bezieht und der Ausgleichsberechtigte - im Regelfall die Ehefrau- noch keine Rente bezieht. Nach neuem Recht tritt eine sofortige Kürzung in Kraft.

Bei hohen Betriebsrenten ist ebenfalls die bisherige gesetzliche Reglung günstiger, da statische Betriebsrenten bisher abgewertet wurden. Nach neuem Recht findet keine Abwertung statt.

Nach der zum 01.09.2009 geltenden Neuregelung fallen betriebliche Renten nicht mehr in den Zugewinnausgleich, wenn ein Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sondern stets in den Versorgungsausgleich.


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