Betrug und die rechtlichen Rahmenbedingungen: Was droht Ihnen und wie können Sie sich verteidigen?

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Betrug und die rechtlichen Rahmenbedingungen: Was droht Ihnen und wie können Sie sich verteidigen

Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes gegen internationalen, organisierten Callcenter-Betrug führte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in mehreren Bundesländern Durchsuchungen durch. Auch in Bremen und Niedersachsen fanden Razzien statt, bei denen Wohnungen sogenannter Finanzagenten durchsucht wurden. Diese werden von Telefonbetrügern eingesetzt, um das erbeutete Geld an Hintermänner in kriminellen Callcentern weiterzuleiten. Die Ermittlungsbehörden stellten unter anderem Mobiltelefone, Speichermedien, gefälschte Ausweisdokumente, rund ein Kilogramm Drogen sowie 50.000 Euro sicher.

Rechtliche Folgen bei Betrug

Wer als Finanzagent oder in einer anderen Rolle im Zusammenhang mit Betrug agiert, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Betrug wird in § 263 StGB geregelt und ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. In besonders schweren Fällen, wie bei bandenmäßiger Tatbegehung oder hoher Schadenshöhe, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Finanzagenten handeln meist wissentlich oder fahrlässig als Helfer in einem betrügerischen Netzwerk, was ihre strafrechtliche Verantwortung erhöht.

Was tun bei Sicherstellung oder Beschlagnahme?

Im Zuge einer Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden kann es zur Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen kommen. Dies geschieht in der Regel nach den §§ 94 ff. StPO. Sind Sie von einer solchen Maßnahme betroffen, sollten Sie schnell handeln und Ihre Rechte wahrnehmen. Folgende Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung:

1. **Widerspruch gegen die Beschlagnahme:** Sie können gemäß § 98 Abs. 2 StPO bei dem zuständigen Gericht Beschwerde gegen die Beschlagnahme einlegen. Dabei ist es wichtig, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme nachzuweisen und darzulegen, dass die beschlagnahmten Gegenstände für das Verfahren nicht relevant oder unverhältnismäßig sind.

2. **Einstweilige Anordnung:** In dringenden Fällen kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden, um die sofortige Freigabe der sichergestellten Gegenstände zu erreichen.

3. **Klage auf Herausgabe:** Falls Ihre Mobiltelefone, Dokumente oder Gelder unrechtmäßig einbehalten wurden, kann auch eine Klage auf Herausgabe gemäß § 985 BGB erwogen werden.

Aussageverweigerungsrecht und Umgang mit Ihren Mobilgeräten

Wichtig ist, dass Sie **keine Aussage bei der Polizei machen sollten**, bevor Sie rechtlichen Beistand erhalten haben. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies gilt insbesondere in einem frühen Ermittlungsstadium, wo unüberlegte Aussagen später schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.

Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die Entsperrcodes Ihrer Mobiltelefone oder andere Zugangsdaten mitzuteilen. Dies fällt unter das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und kann entscheidend sein, um Ihre Verteidigungsstrategie nicht zu gefährden.



Die rechtlichen Folgen eines Betrugsvorwurfs können schwerwiegend sein. Insbesondere, wenn es um organisierte kriminelle Netzwerke wie Callcenter-Betrug geht, sind die Ermittlungsbehörden besonders rigoros. Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattgefunden haben, ist es essenziell, Ihre Verteidigung frühzeitig strategisch zu planen.

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte zur Seite. Mit meinem umfassenden Wissen in den Bereichen Betrugsstrafrecht und Vermögensdelikte helfe ich Ihnen, die richtigen Rechtsmittel einzulegen und Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Beratung.

Mustafa Ertunc, Rechtsanwalt und Strafverteidiger**  
Faulenstr. 44, 28195 Bremen  
Telefon: 0421 16108826  
E-Mail: info@rechtsanwalt-ertunc.de


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