Betrunken auf dem E-Scooter – Rechtslage und Rechtsfolgen

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In sämtlichen Großstädten befinden sich seit kurzer Zeit zahlreiche E-Scooter, welche beliebig genutzt werden können.

Mittlerweile muss sich auch die Justiz mit Delikten rund um die E-Flitzer auseinandersetzen.

In München wurden bereits die ersten Fälle von Trunkenheitsfahrten auf den E-Scootern verhandelt. Nicht selten werden hier ähnlich hohe Strafen wie bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss ausgesprochen.

Betrunken auf dem E-Scooter – wie ist die Rechtslage?

Im Gegensatz zu Trunkenheitsfahrten mit Fahrrädern, liegt die Promillegrenze bei E-Scootern nicht – wie vielfach angenommen – bei 1,6 Promille.

Bei dem E-Scooter handelt es sich nämlich aufgrund der Leistung um ein Kraftfahrzeug. Somit gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Was droht bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter?

Ab 0,5 Promille liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor (500 EUR Geldbuße und 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot beim Ersttäter).

Über 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntauglichkeit ausgegangen. Somit liegt sogar eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB vor. Die Rechtsfolgen hier sind bei Ersttätern in der Regel eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Erteilung einer Sperrfrist zur Neuerteilung. Grundsätzlich wird der Führerschein sofort beschlagnahmt.

Bei einem Wert zwischen 0,3 Promille und 1,1 Promille liegt eine sog. relative Fahruntauglichkeit vor. Kommen hier noch Ausfallerscheinungen dazu, dann gelten die gleichen Rechtsfolgen wie bei Fahrten über 1,1 Promille.

Ab einem Wert von 1,6 Promille muss bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sogar mit einer MPU gerechnet werden.

Was tun im Falle einer Trunkenheitsfahrt?

Sollten Sie in die missliche Lage gekommen sein, bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden zu sein, gilt die eiserne Regel: Schweigen! Der Blutentnahme werden Sie sich nicht entziehen können, daher sollten Sie sich diesbezüglich kooperativ verhalten. Kontaktieren Sie nach der Trunkenheitsfahrt einen Fachanwalt für Strafrecht. Hierdurch kann das Verfahren in für Sie vorteilhafte Bahnen gelenkt werden.

Sollten Sie einen Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter erhalten, wenden Sie sich unmittelbar an einen Strafverteidiger. Bedenken Sie auch, dass Sie gegen den Strafbefehl binnen 2 Wochen Einspruch einlegen müssen, da dieser ansonsten rechtskräftig wird.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Vincent Burgert verteidigt bereits seit den ersten Ermittlungsverfahren in Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich.


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