Beurkundung nach ungarischem Recht von Deutschland aus

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Anders als in den meisten Bundesländern in Deutschland üben Rechtsanwälte in Ungarn in der Regel weitgehende Notarfunktionen aus. Für Ihr Ungarn-Geschäft werden Sie also früher oder später auch eine mit „Gegenzeichnung“ eines ungarischen Rechtsanwalts (ügyvédi ellenjegyzés) versehene oder notarielle Urkunde (közokirat) brauchen. Die gute Nachricht ist: Sie brauchen überhaupt nicht nach Ungarn zu reisen. 

I. Wann brauchen Sie eine Urkunde mit „anwaltlicher Gegenzeichnung“ für ein Ungarn-Geschäft?

Das ungarische Gesetz sieht in einigen Fällen einen Notar- bzw. Anwaltszwang für bestimmte Rechtserklärungen vor. In anderen Fällen besteht zwar kein Zwang, einen Anwalt oder Notar aufzusuchen, aus praktischen Gründen ist es jedoch trotzdem ratsam.

Derzeit besteht nach ungarischem Recht ein Anwalts- oder Notarzwang für:

  • Firmen- und Handelsregisterangelegenheiten sowie
  • Grundbuchangelegenheiten

Die typischen Fälle, bei denen sich die Beiziehung eines Notars oder Anwalts nicht vermeiden lässt, sind etwa:

  • Gründung einer ungarischen Gesellschaft,
  • Satzungsänderung einer ungarischen Firma,
  • Unterschriftsprobe für den Geschäftsführer einer ungarischen Firma,
  • Vertretung vor dem Registergericht,
  • Beurkundung eines Grundstückkaufes sowie
  • Vertretung vor dem Grundbuchamt.

In vielen anderen Angelegenheiten verlangt ferner der ungarische Gesetzgeber, dass bestimmte Erklärungen nur in Form einer „Urkunde mit voller Beweiskraft“ getätigt werden. Die häufigsten Fälle sind:

  • Erteilung einer Prozessvollmacht zur Vertretung vor einem ungarischen Gericht,
  • Erklärungen vor dem Nachlassgericht.

II. Beurkundung nach ungarischem Recht in Deutschland

Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die meisten Betroffenen aus dem deutschsprachigen Raum der Meinung sind, dass eine Anreise nach Ungarn zu einem ungarischen Notar oder Anwalt unvermeidbar sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Dank der Zulassung als ügyvéd (Rechtsanwalt auf Ungarisch) ist man auch befugt, Beurkundungen nach dem ungarischen Recht auch in Deutschland oder Österreich vorzunehmen.

Daher können die notwendigen Erklärungen für Sie direkt auf Ungarisch vorbereitet werden, sodass Sie auch auf die umständlichen beglaubigten Übersetzungen und Formalitäten verzichten können. Genauso wie bei einem deutschen Notar, kann Ihnen die Urkunde auch auf Deutsch vorgelesen werden, sodass Sie absolut sicher sein können, dass Sie nicht Falsches unterschreiben. Nach dieser Beurkundung werden die Dokumente mit den notwendigen Stempeln und Siegeln versehen. Auf diese Weise müssen und werden die in Deutschland erstellten Dokumente von jeder Behörde und jedem Gericht in Ungarn anerkannt.

Und wie lange Dauert das Ganze? Die Beurkundung selbst beträgt in der Regel lediglich eine halbe Stunde. Danach erhalten die ungarischen Behörden Ihre Dokumente innerhalb weniger Sekunden. Denn ungarische Anwälte kommunizieren seit Jahren mit den meisten Behörden und Gerichten auf rein elektronischem Weg. 



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