Beweislast bei Fahrzeugdiebstahl

  • 1 Minuten Lesezeit

Voraussetzung für eine Leistung des Kaskoversicherers beim Diebstahl des eigenen Fahrzeuges ist der Nachweis des Diebstahls. Dieser Nachweis kann in der Regel nicht erbracht werden, da es keinen Zeugen o.ä. gibt, der den Diebstahl bezeugen kann. Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung das sog. „Stufenmodell“ entwickelt, wonach es genügt, dass der Versicherungsnehmer Tatsachen beweist, die darauf schließen lassen, dass tatsächlich ein Diebstahl vorliegt (ständige Rechtsprechung des BGH seit dem Urteil vom 04.04.1957). Hierzu gehört ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die versicherte Entwendung zulassen. Der Beweis ist dann erbracht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass

  • er oder eine andere Person, der das Fahrzeug zum Gebrauch überlassen wurde, das Fahrzeug an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Uhrzeit abgestellt

und später dort nicht mehr aufgefunden wurde.

Das Oberlandesgericht Dresden (4 U 479/19) hat am 19.11.2019 entschieden, dass ein unglaubwürdiger Zeuge hierzu ungeeignet ist. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Versicherungsnehmer weder beim Abstellen des Fahrzeuges noch bei der Feststellung des Abhandenkommens dabei war .

Der Zeuge, der allein den Beweis erbringen kann, muss persönlich glaubwürdig und seine Aussage glaubhaft sein (OLG Saarbrücken . 5 U 2/18, u.a.). Hierbei müssen seine Angaben auch hinsichtlich des Randgeschehens (Aufbewahrung und Nutzung des Schlüssels) glaubhaft sein.

Das Oberlandesgericht Hamm (20 U 154/19) hat am 04.12.2019 in einem Fall, in dem dieser Zeuge jedoch stirbt, ehe er seine Aussagen vor Gericht machen kann, entschieden, dass auch in einem solchen Fall der Beweis des Diebstahls nicht erbracht ist. 

Sollte Ihr Kaskoversicherer nach dem Diebstahl Ihres Fahrzeuges nicht leisten wollen, beraten wir Sie gern.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein

Beiträge zum Thema