BFH wird über Kapitalertragsteuer bei Darlehenswiderruf entscheiden

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Problem

Wer sein Darlehen erfolgreich widerrufen hat, erhält häufig „Nutzungen“ von der Bank (Zinsen auf die von Ihnen gezahlten Darlehensraten). Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass diese Nutzungen versteuert werden müssen (Kapitalertragsteuer). Der Ärger dabei ist: Die Finanzämter lassen oft nicht zu, dass die Zinsen, die sie an die Bank gezahlt haben, gegen diese Nutzungen gerechnet werden. Stattdessen gewähren die Finanzämter nur den Sparer-Pauschbetrag von 801 € je Person.

Unsere Kanzlei arbeitet von Anfang gegen diese Praktiken der Finanzämter. Wir haben bereits mehrere Finanzämter überzeugen können, die Steuern zurückzunehmen oder gar nicht erst anzusetzen.

Aktuelles Urteil des FG Köln

Nun hat das Finanzgericht Köln in einem von uns vertretenen Fall ein Urteil gesprochen. Zwar kommt das FG Köln zu dem Schluss, dass die Nutzungen der Steuer unterliegen. Das FG hat aber verschiedene Aspekte übersehen und insbesondere die Entscheidung des BFH, VIII R 3/09 (objektive periodenübergreifende Betrachtung), nicht berücksichtigt.

Verfahren beim Bundesfinanzhof

Das Finanzgericht Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. 

Wir haben diese Revision eingelegt, die bei dem BFH geführt wird unter dem Aktenzeichen VIII R 30/19.

Wir erwarten eine Entscheidung des BFH nicht früher als in 6 Monaten.

Wir empfehlen allen Betroffenen, Einspruch gegen die Steuerbescheide unter Bezugnahme auf die laufende Revision zu erheben. Natürlich unterstützen wir Sie hierbei gerne.

Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei im Bereich Steuerrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht besonders qualifiziert für diese Fragen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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