BGH bestätigt Folgenbeseitigungsanspruch für Verbraucherschützer

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung die Möglichkeit eines sogenannten Folgenbeseitigungsanspruchs bei Klagen gegen Versicherungskonzerne bejaht. Nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Folgenbeseitigung hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz wegen unwirksamer AGB geklagt.

Die Allianz unter Beschuss 

Die Verbraucherzentrale verlangte in den Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart nicht nur die Unterlassung der künftigen Verwendung der ihrer Meinung nach intransparenten Klauseln, sondern von dem Unternehmen auch die Beseitigung der bereits entstandenen Folgen bei den Verbrauchern.

Das OLG hatte entschieden, dass die Allianz nicht verpflichtet werden könne, ihre Kunden über die Unwirksamkeit der Vertragsklauseln zu informieren und entstandene Folgen zu beseitigen. Sie versagte der Verbraucherzentrale damit einen solchen Folgenbeseitigungsanspruch. Dies sah der BGH nunmehr anders.

BGH bejaht Anspruch auf Entschädigung 

Die Richter am BGH gingen vielmehr davon aus, dass auch ein Folgenbeseitigungsanspruch aus dem Gesetz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) hergeleitet werden könne und damit grundsätzlich die Möglichkeit einer Entschädigung bestehe. Im konkreten Fall kann damit für den Bereich der Versicherungsbranche eine Rückerstattungspflicht unrechtmäßiger erhobener Entgelte aus dem UWG hergeleitet werden. Die Richter wiesen nun das Oberlandesgericht an, zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines solchen Anspruches im vorliegenden Fall erfüllt seien. Dann steht der Weg für eine Entschädigung der Verbraucher offen.

Erfolg für Verbraucherzentrale 

Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung der Richter am BGH. Versicherungsunternehmen wie auch die Allianz hatten bisher lediglich zu befürchten, dass sie bei unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf künftige Unterlassung verklagt werden können. Dass nun auch ein Folgenbeseitigungsanspruch möglich ist, ist ein großer Erfolg für Verbraucherschützer und die betroffenen Verbraucher. „Versicherungskonzerne haben es nunmehr schwerer, unrechtmäßig Geld von ihren Kunden einzubehalten“, so der Vorstand der Verbraucherzentrale in Hamburg.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten