BGH entscheidet zur Haftung der DAB Bank

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München, den 29.01.2012 - Mit seiner ausführlichen Pressemitteilung 5/13 teilt der Bundesgerichtshof (BGH) mit, am 5.2.2013 über die Revision einer von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Klage gegen die DAB Bank entscheiden zu wollen. Wesentlicher Inhalt dieser Klage ist die Haftung der DAB Bank AG im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung durch die Accessio AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG).

Bemerkenswerter ist bereits, dass der Bundesgerichtshof die Angelegenheit für so erheblich hält, nicht nur einen üblichen Terminhinweis herauszugeben. Dies erklärt sich aus dem Inhalt der Pressemitteilung selbst. Kern der Pressemitteilung des BGH sind zwei Ankündigungen; Zum einen wird sich der BGH neben dem zur Revision stehenden Urteil des Oberlandesgerichts (kurz OLG) Schleswig auch bereits mit den Urteilen des Oberlandesgerichts München beschäftigen. Das OLG Schleswig sah keine Haftung der DAB Bank, das OLG München bestätigte in dem von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte erstrittenen Urteil bundesweit erstmals die Haftung der DAB Bank im Zusammenhang mit der Beratung durch die Accessio AG.

Daneben kündigt der BGH an, sich in der Entscheidung auch mit der Frage auseinandersetzen zu wollen, ob die Rechtsfigur des so genannten institutionellen Zusammenwirkens auch auf den vorliegenden Fall zwischen DAB Bank und Accessio Anwendung finden kann. Dieses Zusammenwirken hat der BGH erst durch seine Rechtsprechung im Jahr 2006 entwickelt. Durch den Nachweis eines solchen Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts kann unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg Schadensersatz gegen die Bank gefordert werden.

Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, der sich seit vielen Jahren intensiv mit der Haftung der DAB Bank im Zusammenhang mit der Accessio AG beschäftigt, macht deutlich: „Bereits diese Ankündigung des Bundesgerichtshofes ist ein wichtiger Schritt und eine Bestätigung unserer bisherigen Vorgehensweise. Wir hatten diese Rechtsfigur von Anfang an als ein Argument für die Haftung der DAB Bank herangezogen und in Klagen damit argumentiert. Dass diese aufgeworfene Rechtsfrage jedoch nicht so einfach von der Hand zu weisen ist, wie dies die Gerichte bislang annehmen wollten, freut uns besonders."

Zu hoffen bleibt, dass sich die Hartnäckigkeit der Rechtsanwälte auszahlt. „Wir gehen davon aus, dass die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof nach dem von uns erstrittenen Urteil des OLG München eine weitere wesentliche Weichenstellung für die weiteren Verfahren gegen die DAB Bank mit sich bringt", stimmt Rechtsanwalt Krause zuversichtlich.


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