BGH erklärt zum dritten Mal Beitragserhöhungen der PKV für unwirksam – Rückzahlungen für viele PKV-Versicherte

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Eine Serie von Siegen für Privatversicherte

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal bestätigt, dass Privatversicherte eine Rückzahlung von bis zu mehreren tausend Euro beanspruchen können. Wichtig für die Privatversicherten war die von uns erstrittene Entscheidung vor dem OLG Köln, Urteil vom 28.1.2020 – 9 U 138/19. Der BGH folgt weitgehend den Kölnern OLG Richtern. Über Jahre hinweg verschickten Private Krankenversicherungen Beitragserhöhungen an ihre Versicherten, in denen mit floskelhaften und allgemein gehaltenen Formulierungen die Erhöhung als erforderlich dargestellt wurde.

Wer ist betroffen?

Es sind Millionen Versicherungsnehmer betroffen. Der BGH entschied mit Urteil vom 14.4.2021 – Aktenzeichen IV 36/20 konkret, dass die AXA dem klagenden Privatversicherten mehrere tausend Euro zurückzuzahlen hat. Für unwirksam wurden die Prämienerhöhungen in den Tarifen EL Bonus und Bonus Vital-Z-N erklärt. Dieses Urteil betrifft auch andere Private Krankenversicherungen und damit auch Privatversicherte anderer Versicherungen. So erzielte meine Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ auch Erfolge gegen die DKV und Barmenia. Privatversicherte können u.U. Rückzahlungen fordern, die sogar aus einer Überzahlung aus dem Jahr 2014 stammen; erst recht ist dies auch für die Folgejahre denkbar. 

Beitragserhöhungen nichtig wegen gesetzeswidriger Begründung  

Der BGH hat zugunsten von Millionen privaten Versicherungsnehmern entschieden, dass die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung oft nichtig sind, weil die Begründung mangelhaft ist. Die PKV verschickten über viele Jahre hinweg nichtssagende Schreiben. Darin wurden die Beitragserhöhungen pauschal verkündet, ohne eine hinreichende Begründung zu liefern. Der Privatversicherte hat ein Anrecht darauf zu erfahren, woraus sich die Notwendigkeit für die Erhöhung der Versicherungsbeiträge ergibt. Dieses Gebot von Transparenz reicht aus der Sicht der Karlsruher Richter so weit, dass sie zum wiederholten Male einem klagenden PKV-Versicherten Recht gaben. Beitragserhöhungen ohne ausreichende Begründung berauben den Privatversicherten der Möglichkeit, die Erhöhung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Dies rechtfertigt aus Sicht des Versicherungssenats des Bundesgerichtshofs, dass die Beitragserhöhungen für nichtig zu erklären sind. 

Private Krankenversicherungen rühren sich in der Regel nicht von allein

Die Praxis zeigt aber, auch nach drei BGH-Urteilen zugunsten der Privatkrankenversicherten, dass sich die Privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht von alleine rühren werden. So sind uns Fälle bekannt, in denen die Privatversicherungen die Schreiben von Privatversicherten einfach ignorieren, in denen nach einem Rückzahlungsanspruch gefragt wird. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rückzahlungsanspruchs gegen Ihre Private Krankenversicherung (PKV). Erfahrungsgemäß zeigt ein anwaltliches Schreiben, dass Sie es ernst meinen, und verleiht der Forderung mehr Gewicht, da der Gegenseite klar wird, dass Profis am Werk sind. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche. Auch Rechtsschutzversicherungen decken die Geltendmachung Ihres Anspruchs ab, sodass kein Kostenrisiko für Sie als Versicherungsnehmer entsteht. 



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