BGH erstmals zum Dieselskandal, VI ZR 252/19, Auswirkungen auf weitere Geschädigte

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BGH Verhandlung lässt Haftung von VW erkennen

In der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag im Verfahren VI ZR 252/19, in dem der BGH sich erstmals mit deliktischen Ansprüchen gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals (hier Motoren des Typs EA 189) beschäftigt hat, wurde nach Äußerungen des Vorsitzenden erkennbar, dass der BGH eine Haftung von Volkswagen bejaht, denn er widersprach den Argumenten von VW oder zog diese in Zweifel.

Die Entscheidung ist erst für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.

Auswirkungen für andere Geschädigte

Während für Geschädigte mit dem Motor EA 189 mit dem Urteil die Rechtslage zumindest in weiten Teilen geklärt sein dürfte (nicht hinsichtlich der Deliktszinsen), kommt der Dieselskandal für Fahrer anderer Marken und solchen mit anderen Motorentypen des VW Konzerns erst richtig in Fahrt.

Denn nachdem die Generalanwältin am EuGH erst am 30.04.2020 im Verfahren C-693/18 Thermofenster für unzulässig gehalten hat, die in zahlreichen Motoren (etwa dem EA 288 und EA 896 und EA 897 und auch zahlreichen Modellen von Daimler, OM 651 und OM 652) offenbar eingebaut sind, steigen hier die Chancen beträchtlich.

Dies umso mehr, also nach und nach immer neue Details zu einzelnen Motorentypen ans Licht kommen, So hat erst jüngst das LG Regensburg Volkswagen wegen eines EA 288 Motors verurteilt, da aufgrund eines internen VW-Papiers auch dort von einer sog. Zykluserkennung auszugehen sei.

Auch in einem von RA Koch geführten Verfahren am LG Frankfurt gegen die AUDI AG wird das Landgericht nun durch Sachverständigengutachten dieser Frage bei einem 3,0 Liter Diesel EU6 Vorerfüller nachgehen.

Durch die Rspr des BGH, Beschluss vom 28.01.2020 (VIII ZR 57/19) müssen die Gerichte bei konkretem Vortrag diesem durch Beweiserhebung nachgehen.

Rechtsschutzversicherer decken demgemäß wegen der bestehenden Erfolgsaussichten auch regelmäßig Klageverfahren jenseits des EA 189

Ansprüche daher prüfen

Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug besitzen, insbesondere eines, das Gegenstand von Rückrufen war, um etwa "Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerungssoftware" zu beseitigen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Alternativ kann auch der Widerruf einer noch laufenden Finanzierung geprüft werden, um ein vergleichbares Ergebnis zu erlangen.

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

Rechtsanwalt



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