BGH verhandelt im Dieselskandal – VIII ZR 78/18

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Endlich ist es soweit: Zum Aktenzeichen VIII ZR 78/18 wird der Bundesgerichtshof sich erstmals mit einer Verbraucherklage im Dieselskandal befassen. Allerdings: Mit einem höchstrichterlichen Urteil zum Abgasskandal ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, zudem muss der Hintergrund als Einzelfall betrachtet werden. Es geht in Karlsruhe nicht um Rückgabeoptionen, sondern darum, ob VW Schadensersatz für Wertminderung sorgen muss. Allgemein geht es aber auch darum, ob ein Update einen Sachmangel korrigiert.

Daher kann ein verbraucherfreundliches Urteil nur bedingt für einen Motivationsschub noch unschlüssiger Autobesitzer sorgen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Bevor hier eine Entscheidung fällt, ist zumindest der klassische Dieselskandal rund um den EA189-Motor – und ein solcher wird verhandelt – verjährt.“

Hier haben Dieselbesitzer, die vor 2015 z. B. einen Passat, Golf oder A4 als Reihenvierzylinder TDI gekauft haben aber auch ohne Zuspruch vom BGH recht gute Karten. „Unsere Verfahren werden regelmäßig verbraucherfreundlich entschieden!“

Derzeit scheint es aber, als könnte VW zumindest auf „eigenem Boden“ in Deutschland mit einem blauen Auge davonkommen. Bislang haben von 2,6 Millionen Betroffenen des EA189-Skandals nur knapp 20.000 eine Klage eingereicht. Laut VW soll es 4500 Urteile geben. Wie viele davon gewonnen wurden, tut nichts zur Sache, denn selbst nach gewonnen Landgerichtsverfahren vergleicht sich VW regelmäßig in der zweiten Instanz, um ein obergerichtliches Urteil zu vermeiden.

Dr. Hartung: „Derzeit stehen – etwas abhängig vom Gerichtsstand – die Chancen auf eine Kaufpreisrückerstattung ausgesprochen gut!“

Ein BGH-Urteil würde dem Abgasskandal natürlich zusätzliche Dynamik verleihen, denn es wäre rechtsprägend und würde Standards setzen für kommende Entscheidungen. Kläger in Karlsruhe ist ein Skoda-Fahrer, der aufgrund der betrügerischen Manipulationen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Fahrzeugneuwertes verlangt. Das Urteil ist interessant für Dieselskandal-Opfer, die Schadensersatz verlangen wollen, statt das Auto komplett zurückzugeben.

In einem zweiten Fall geht es um eine Nichtzulassungsbeschwerde nach einem entsprechenden Urteil des OLG Bamberg. Über die Zulassung zur Revision beim BGH ist hier noch nicht entschieden.

Rechtsanwalt Dr. Hartung steht für eine kostenlose Erstberatung im Abgasskandal gern zur Verfügung.



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