BGH weist Filesharing-Klage gegen die Eltern eines 13-jährigen ab

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In einem viel beachteten Verfahren hatten mehrere Musikunternehmen die Eltern eines 13-jährigen verklagt, der im Laufe der Ermittlungen zugegeben hatte, an einer „Tauschbörse" (peer-to-peer-Netzwerk) für Musikdateien teilgenommen zu haben. Die Unternehmen hatten festgestellt, dass über den Internetanschluss der Eltern 1.147 Musikdateien illegal zum Download angeboten worden waren. Sie waren der Ansicht, dass die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflichten für den hierdurch entstandenen Schaden einzustehen hatten.

Die Klage stützte sich letztlich auf die Verletzung von insgesamt 15 Liedern, an denen die Klägerinnen die Rechte für sich in Anspruch nahmen. Das Landgericht Köln und in der zweiten Instanz auch das Oberlandesgericht Köln gaben der Musikbranche recht und verurteilten die Eltern zur Zahlung von € 3.000,- Schadensersatz (€ 200,- pro Lied) sowie zur Erstattung der Anwaltskosten.

Der BGH gab der Revision der Eltern heute statt und hob die früheren Entscheidungen auf. Die genaue Begründung bleibt abzuwarten. Es hat sich allerdings schon im Laufe der mündlichen Verhandlung gezeigt (Rechtsanwalt Hornung von GHI war vor Ort), dass die Richter dem Profil eines „Idealelternpaares", das das OLG skizziert hatte, skeptisch gegenüber standen. Es dürfte letztlich darauf hinaus laufen, dass Eltern nicht ohne Grund (wie etwa eines früheren Verstoßes) gehalten sind, Heranwachsende in diesem Alter intensiver zu überwachen, als es die beklagten Eltern in diesem Fall getan hatten.

Doch noch immer sind viele Fragen im Zusammenhang mit diesen Fallkonstellationen offen. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil weitere Antworten auch zu Fragen entnommen werden können, die in diesem speziellen Fall nicht relevant waren.


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