European Investment Systems SL betreibt Geschäft ohne Erlaubnis! Anleger sollten handeln!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Firma European Investment Systems SL mit Hauptsitz in Spanien betreibt die Homepage www.eu-is.com. Angeboten werden insbesondere Festgeldanlagen, aber auch Aktien, dies vorbörslich/außerbörslich. Angeboten werden diese Festgeldanlagen und Aktien per E-Mail und Telefon.

Der Homepage nach zu urteilen sind Zielgruppe dieser Firma offenbar ausschließlich Anleger im deutschsprachigen Raum. Auf der Homepage wird auch eine Adresse in Frankfurt am Main angegeben.

Nach Recherchen des Magazins Finanztest (11/2019) hat die Firma European Investment Systems SL keine Erlaubnis der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde für derartige Geschäfte (vgl. Ausgabe Magazin Finanztest 11/2019, Seite 17). Konsequenterweise hat Finanztest diese Firma dann auch auf die Warnliste Geldanlage gesetzt (test.de/Warnliste).

Auch in Deutschland hat die Firma European Investment Systems SL keine Erlaubnis der BaFin gem. § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Zumindest ist dieses Unternehmen nicht im entsprechenden Register der BaFin aufgeführt.

Zudem hat die BaFin schon mit Mitteilung vom 25.09.2019 darauf hingewiesen, dass die Firma European Investment Systems SL öffentlich und vorbörslich Wertpapiere in Form von Aktien der Firma „ANT Financial“ anbietet, obwohl weder ein Prospekt noch ein Wertpapierinformationsblatt vorliegen.

Aufgrund dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass die Firma European Investment Systems SL ohne Erlaubnis ein Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts betreibt. Weder liegt eine Genehmigung der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde vor, noch eine erforderliche Genehmigung der BaFin gemäß dem Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Anleger, die bei der Firma European Investment Systems SL Anlagen getätigt haben, insbesondere Festgeldanlagen abgeschlossen oder Aktien gezeichnet haben, ist dringend anzuraten, sich zeitnah von einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht über mögliche Handlungsoptionen aufklären zu lassen.

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits einige Mandanten gegenüber der Firma European Investment Systems SL.

Eine Vielzahl weiterer Mandanten, die in ähnlich gelagerten Fällen Vermögensschäden erlitten haben, werden ebenfalls von uns vertreten. Diese Fälle haben immer die Gemeinsamkeit, dass die Vermögensschäden durch Firmen verursacht wurden, die ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem KWG, also unerlaubt, Einlagengeschäfte betrieben haben.

Betreibt eine Firma ohne die dafür erforderliche Erlaubnis ein Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts, wird mit dieser unerlaubten Tätigkeit das KWG als Schutzgesetz verletzt. Dies führt im Allgemeinen zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah,

  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese bestehen,
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Bellmann

Beiträge zum Thema