BILD: "TÄGLICH SEX - Das sind Gina-Lisas Flop-Männer“

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Die BILD schreibt unter der Überschrift „EINER BEKAM TÄGLICH SEX - Das sind Gina-Lisas Flop-Männer“ über den ehemaligen Profifußballer Arthur Boka (VfB Stuttgart), und behauptet, er habe mit Gina Lisa Lohfink jeden Tag Sex gehabt und er habe sie betrogen.

Diese Berichterstattung stellt eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Eine Einschätzung der es nicht entgegensteht, dass die BILD insoweit Gina Lisa Lohfink mit den Worten zitiert: „Wie kann man eine Superfrau wie mich betrügen? Ich habe für ihn gewaschen, gebügelt, gekocht. Er hat jeden Tag Sex gekriegt. Ich bin so verletzt.“

BILD hat sich diese Ausführungen inhaltlich zu eigen gemacht und - bewusst oder unbewusst - vollkommen aus dem Blick verloren, dass  Ausführungen dazu, wie sich ein Beziehungsleben gestaltet, wie es begonnen oder geendet hat, grundsätzlich der Privatsphäre zugeordnet sind, die jedermann, auch einem prominenten Fußballspieler, einen autonomen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich der eigenen Lebensgestaltung zugesteht. Die Privatsphäre bietet jedem die Möglichkeit, für sich zu sein und den Einblick durch andere auszuschließen. Der Urlaub mit Freunden gehört in diesen Bereich ebenso, wie Informationen über eine Beziehung (vgl. BGH v. 02.08.2022 - VI ZR 26/21) oder Informationen über Seitensprünge innerhalb einer Beziehung. Solche Informationen sind grundsätzlich Privat.

Die Behauptung allerdings, der Ex-Fußballprofi Arthur Boka, habe jeden Tag Sex mit Gina-Lisa Lohfink gehabt, geht darüber hinaus. Durch diese Darstellung greift die BILD in die absolut geschützte Intimsphäre des Sportlers ein. Die Intimsphäre ist stets dann tangiert, wenn Vorgänge aus dem Sexualbereich zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werden. Dies ist beispielsweise bei der Preisgabe der sexuellen Orientierung der Fall. Aber eben auch bei Informationen über sexuelle Begegnungen. Die Intimsphäre entzieht sich einer abwägenden Bewertung gegenläufiger Interessen und genießt absoluten Schutz vor Kenntnisnahme.  

Allerdings steht es Betroffenen grundsätzlich frei, die Öffentlichkeit auch an Umständen teilhaben zu lassen, die der Intimsphäre zugeordnet sind. So hat Gina-Lisa Lohfink die der Intimsphäre zugehörigen Informationen selbst den Medien zugetragen. Sie hat sich damit selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihres Schutzes der Privat- und Intimsphäre freiwillig begeben.

Allerdings muss sich der betroffene Ex-Profifußballer diese Selbstbegebung nicht zurechnen lassen. Angesichts der mit der Selbstöffnung verbundenen einschneidenden Rechtsfolge, nämlich des partiellen Verlusts bzw. der Beschränkung des Schutzes der Privat- und Intimsphäre, kann der Schutz natürlich nur entfallen, wenn sich der Betroffene selbst freiwillig und selbstbestimmt damit einverstanden gezeigt hat, dass ganz bestimmte, gewöhnlich als privat oder als intim geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408). Dass mag auf Gina-Lisa Lohfink zutreffen. Auf den ehemaligen Fußballprofi Boka trifft dies nicht zu, der, soweit ersichtlich, keine Angaben zu seinem Intimleben mit Lohfink gemacht hat. Wegen der schwerwiegenden Rechtsverletzung könnte Arthur Boka nach hiesiger Einschätzung Unterlassungs- und Geldentschädigung geltend machen.




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