BILD zeigt nackte Brust von jungem Frankfurter Nachwuchsmodel. Das könnte teuer werden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Frankfurter Nachwuchsmodel  "Love", das u.a. auf Instagram unter lovee.ib präsent ist, war bei der Frankfurter Fashion Lounge dabei. Es wurden zahlreiche Fotos von ihr gemacht. Auch vor dem Sponsorenaufsteller. Plötzlich verrutschte ihr Oberteil und die nackte Brust war zu sehen. BILD veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe  vom 03.07.2023 das Foto des Models mit entblößter Brust. 

Das war natürlich rechtswidrig und könnte teuer werden. BILD verletzt damit deren Intimsphäre, auch wenn das Foto bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen wurde. Ansprüche auf Unterlassung und Geldentschädigung sind begründet.


Die Intimsphäre ist nicht verhandelbar und absolut geschützt. Die Veröffentlichung solcher Bilder ist nur mit Einwilligung zulässig. Hiervon ist vorliegend nicht ernsthaft auszugehen. BILD selbst spricht von einem „Busen-Blitzer“, einem Begriff, dem zu entnehmen ist, dass die Brust versehentliche entblößt wurde. Eine Vereinbarung über die Verbreitung „versehentlicher Nacktbilder“ ist in Ansehung des überragenden Schutzes der Intimsphäre nicht zulässig. Von einer vertraglichen vereinbarten Einwilligung in die Verbreitung der zufällig abgeschossenen nackten Brust, ist daher nicht auszugehen.


Eine konkludente Einwilligung wäre auch denkbar. Die konkludente Einwilligung setzt allerdings voraus, dass das Model über Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung aufgeklärt wurde oder hierüber Kenntnis hat. Diese Option kann ausgeschlossen werden. Das Foto wurde vom frei arbeitenden Frankfurter Fotografen Bernd Kammerer aufgenommen. Er hat zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Ahnung davon, was BILD mit dem Foto vorhat. Er kann das Model folgerichtig auch nicht darüber informieren, dass die Autorin Claudia Detsch lediglich beabsichtigt, den Busen des Models vorzuführen. Die Autorin interessiert sich nicht für das Model, nennt dessen Namen nicht einmal. Es geht ihr auch nicht um den oder die Designer, dessen/deren Arbeiten das Model präsentiert. Dessen/deren Namen nennt sie auch nicht. BILD thematisiert die nackte Brust und schreibt ärmlich süffisant „Und für ein paar Augenblicke war deutlich mehr zu sehen, als `nur´ Frankfurter Mode“. In eine Berichterstattung über ihre versehentlich entblößte Brust hat das Model durch ihre Teilnahme an der Modenschau nicht eingewilligt. Auch verletzt die Veröffentlichung des Fotos deren berechtigtes Interesse am Schutz ihrer Intimsphäre. Wenn das Model nicht vor der Veröffentlichung um ihre Zustimmung zum Abdruck gebeten wurde, müsste Bild eine Unterlassungserklärung abgeben und zahlen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Felix Damm

Beiträge zum Thema