Bindhardt & Lenz Abmahnung German TOP 100 Single Charts für Culcha Candela “Von Allein”

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Die Herren Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz aus Butzbach mahnen wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen ab. In einer aktuell (März 2013) bearbeiteten Abmahnung sind dabei die German Single Top 100 betroffen:

„Culcha Candela - Von Allein" Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan de Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek.

Die vierseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirko Lenz verweist auf die festgestellte Rechtverletzung des öffentlichen Zugänglichmachens eines geschützten Musikwerks nach § 19a UrhG. Weiter wird dem Anschlussinhaber klargemacht, dass er Vorsorge zu tragen hat und insbesondere Kontroll- und Sicherungspflichten unterliegt.

Mit der Bindhardt & Lenz Abmahnung wird eine Zahlung in Höhe von 400,00 EUR aufgrund eines Streitwerts von 3.000 EUR ausgegangen. Die umfangreiche dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet und sollte daher nicht ungeprüft und in der vorgelegten Form akzeptiert werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Bindhardt & Lenz Abmahnung erhalten haben?

Zunächst sollten Sie die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschreiben, da Sie sich damit gleichzeitig auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und zudem dem Grund nach Schadensersatzansprüche anerkennen. Es wird daher allenfalls empfohlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche anzuerkennen und zu unterschreiben.

Sie sollten auch den vorgeworfenen Verstoß, nämlich die Angaben, wie IP-Adresse, Zeitpunkt, Netzwerk und die angebotene Datei überprüfen. Bei der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber geht es allein um Ansprüche gegenüber diesem.

So haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch für den Ehegatten oder ihre Kinder. Ob die Ansprüche bestehen oder auch nur zum Teil zurückgewiesen werden können, bestimmt sich jedoch nach dem konkreten Einzelfall. Im Fall einer so umfangreichen Datei, wie der German TOP 100 Single-Charts, sollte geprüft werden, ob auch die Gefahr von weiteren Abmahnungen anderer Rechteinhaber verringert werden können.

Aktuelle Urteile zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei Filesharing:

  • OLG Frankfurt Beschluss, 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13 keine Haftung für Ehegatten ohne konkreten Anlass
  • LG Köln Urteil, 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 keine grundsätzliche Haftung in Wohngemeinschaften
  • BGH Urteil, 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 Eltern haften nicht für minderjährige Kinder, Belehrung ausreichend
  • BGH Urteil, 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 W-LAN Sicherung, marktübliche Sicherung und eigenes Passwort notwendig

Sollten auch Sie Fragen zur Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz, zu den Ansprüchen und zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit.   

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit - zum Pauschalpreis)

E-Mail-Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de

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