BisonStuttgart-Finanzportal – Achtung unseriös

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Hinsichtlich der Internetseite bisonstuttgart.com warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Über die Webseite werden verschiedenste Anlagen, wie CFD´s (Differenzkontrakte), ein Forex-Handel oder auch ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Von der Plattform wird damit geworben, dass die Firma von talentierten Leuten aufgebaut wurde, Softwareentwickler, die die preisgekrönte Handelsplattform, basierend auf einem sehr ausgeklügelten Algorithmus, erstellt hätten und dass die Kundenbetreuung kontinuierlich ein hohes Serviceniveau bietet.

Es werden auch verschiedene Kontotypen, nämlich ein Basiskonto, ein Standardkonto, ein Silber-Konto, ein Gold-Konto und ein Platin-Konto mit unterschiedlichen Mindesteinzahlungen und Leistungen angeboten.

Auch wird auf die BaFin als Aufsichtsbehörde verwiesen.

Ermittlungen der BaFin

Tatsächlich führ die BaFin Ermittlungen gegen die BisonStuttgart-Finanzportal GmbH. Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Auf der Homepage würden auch die Handelsregisterdaten der EUWAX Aktiengesellschaft angegeben und dadurch vorgetäuscht, es handele sich um ein Angebot des von der BaFin regulierten Wertpapierinstituts. Dies sei aber nicht der Fall, so die BaFin.

Die EUWAX Aktiengesellschaft würde in keinerlei Geschäftsbeziehung zu den Betreibern von BisonStuttgart-Finanzportal GmbH stehen. Es würde ein Identitätsmissbrauch vorliegen.

Verdacht auf Betrug bei BisonStuttgart-Finanzportal

Zum einen verfügen die Betreiber von BisonStuttgart-Finanzportal über keine Erlaubnis der BaFin.

Dies und der Umstand, dass gemäß der BaFin auch ein Identitätsmissbrauch hinsichtlich der EUWAX Aktiengesellschaft vorliegt, sind Indizien, dass Anleger betrogen werden.

Anlagen ohne Erlaubnis der BaFin

Soweit Forex-Anlagen oder Anlagen in CFD´s angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um ein Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, kann einem Anleger auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegen die Betreibergesellschaft und deren verantwortliche Personen zustehen.

Wenn einem Anleger das eingezahlte Eigenkapital von der Plattform oder ausgewiesene Guthaben nicht zurückgezahlt werden, kann auch die Möglichkeit zur Durchsetzung anderer Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung besteht.

Wer Gelder bei BisonStuttgart-Finanzportal investiert und Probleme hat, kann sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger der Plattform unterstützt und berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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