Bitcoin-Code: BaFin ermittelt! Unseriöser Anbieter! Anwaltsinfo!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt mit Datum vom 01.07.2021 auf Ihrer website www.bafin.de unter der Überschrift "Bitcoin Code: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen" mit, dass die BaFin gegen mehrere Handelsplattformen ermitteln würde, die unter der Bezeichnung Bitcoin Code Anleger werben. Bitcoin Code ist nach Angaben der BaFin keine Plattform, sondern der Inhalt einer seit Jahren existierenden Landingpage mit ständig wechselnden Internet-Adressen, die die Kunden an verschiedene Plattformen weiter reicht.

Die Inhalte der Landingpage rechtfertigen nach Angaben der BaFin die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Weiter teilt die BaFin mit, dass die Verantwortlichen ihre Geschäftstätigkeit in irreführender Weise durch Bezugnahme auf deutsche Medien und Personen des öffentlichen Lebens bewerben würden.

Dies sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz schlechte Nachrichten für Anleger, die bei Bitcoin Code Geld angelegt haben, denn Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). 

Dass bei Bitcoin Code keine derartige Erlaubnis vorliegt, ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ein schlechtes Zeichen und könnte widrigstenfalls bedeuten, dass die Anlegergelder nicht ordnungsgemäß angelegt werden.

Anleger, die schlechte Nachrichten mit Bitcoin Code gemacht haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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