Bitcoin-Mining versus Gewerbe und Steuer – wie steuer(straf)rechtliche Risiken jetzt noch meistern?

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Gerade anlässlich des Jahreswechsels tauchen immer häufiger Fragen auf, die sich um die steuerliche Beurteilung von bislang beim Finanzamt nicht korrekt angegebenen Bitcoin-Mining-Aktivitäten und deren strafrechtlichen Konsequenzen wegen möglicher Steuerhinterziehung drehen.

I. Das akute Problem

Ganz besonders brisant wird es dann, wenn Mining-Aktivitäten der Finanzverwaltung gegenüber 

• missverständlich,

• nur zum Teil oder

• überhaupt nicht

offengelegt wurden.

Betroffenen drängt sich nach Einholung erster Einkünfte dann schnell der Verdacht auf, jetzt müsse noch sehr schnell etwas getan werden, um einem möglichen Steuerhinterziehungsvorwurf und somit einer Geld- oder Freiheitsstrafe doch noch zu entgehen.

Doch was ist der richtige Schritt?

II. Der aktuelle Stand

Kurz und stark vereinfachend zusammengefasst gilt nach wie vor Folgendes:

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat sich zu dem gesamten Gebiet der Gewerblichkeit von Mining noch nicht konkret geäußert. Zurückgegriffen wird also insofern noch immer ausschließlich auf solche Gesetze, die es auch schon gab, bevor Kryptowährungen erstmals entstanden sind und vom Gesetzgeber beurteilt werden konnten.

Lediglich die deutsche Finanzverwaltung – vertreten durch das Bundesfinanzministerium – hat sich bislang umrisshaft zu der Behandlung des Mining geäußert.

Eine Überprüfung dieses Vorgehens durch die zuständigen Finanzgerichte steht aber noch aus.

III. Die Lösungsmöglichkeiten

Welche Möglichkeiten hat also ein Betroffener, der bislang hier steuerlich noch nichts oder nur teilweise etwas unternommen hat?

Wie so oft im steuerlichen Bereich gilt es zunächst einmal herauszufinden, wie der individuelle Fall konkret gelagert ist, um die drohenden steuerlichen – aber auch die steuerstrafrechtlichen – Konsequenzen mit hinreichender Sicherheit beurteilen zu können.

Insbesondere kommt es darauf an, ob es sich lediglich um privates (Solo-)Mining in sehr geringem Umfang, um sog. Pool-Mining (zusammen mit anderen) oder aber um sog. Cloud-Mining (bei dem Zahlungen des Kunden an einen Anbieter erfolgen, der seinerseits Hardware anschafft, um Mining zu betreiben, um später anteilige Auszahlungen an den Kunden vorzunehmen) handelt.

Jede dieser Konstellationen ist von jeweils benachbarten Konstellationen mit davon abweichenden steuerlichen Konsequenzen abzugrenzen, bevor hier vorschnell Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.

Ob und inwieweit es hier zur Vermeidung einer eventuell empfindlichen Bestrafung erforderlich ist, eine Selbstanzeige – oder eine andere Erklärung – beim Finanzamt abzugeben und wie diese auszugestalten ist, muss vom Einzelfall abhängig gemacht und dann entschieden werden.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn ein Erbe feststellt, dass er einen „Mining-Nachlass“ übernommen hat. Umso wichtiger ist es dann, auch insoweit Klarheit zu schaffen, bevor sich die Vorwürfe auch auf den Erben erstrecken können.

IV. Fazit

Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und Fachbuchautor kommentiert die aktuelle steuerliche und steuerstrafrechtliche Situation:

„So mancher Bitcoin-Miner, der bisher nur lückenhafte Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht hat, wird sich zeitnah eine neue Strategie überlegen müssen. Wer nämlich verstanden hat, dass die Bitcoin-Blockchain jede Transaktion fälschungssicher aufzeichnet und daher gewissermaßen wie eine riesige Steuer-CD wirkt, wird erkennen, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine nachträgliche Entdeckung und steuerliche Verfolgung seiner Mining-Aktivitäten besteht.

Um trotz dieser beunruhigenden Erkenntnis schon bald für Ruhe und Sicherheit zu sorgen, bedarf es kurzfristig einer exakten Einstufung des jeweils durchgeführten Minings.

Erst dann kann entschieden werden, in welchen Fällen schleunigst eine Selbstanzeige oder ggf. doch eine andere Form der (Nach-)Erklärung erfolgen muss, um hier empfindlichen Nachteilen noch wirksam vorzubeugen.

Wir bei der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft stehen Ihnen für entsprechende Auskünfte telefonisch oder per E-Mail jederzeit gerne zur Verfügung.“

V. Hinweis

Alle wichtigen Informationen zu den steuerstrafrechtlichen Risiken sowie ein kompakter Überblick zu allen steuerlich und steuerstrafrechtlich relevanten Themen der teilweise noch ungeklärten Kryptowährungsbesteuerung sind in dem in diesem Jahr erstmals erschienenen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten, das im Handel als E-Book und auch als Printausgabe erhältlich ist.

Näheres dazu auch auf der Landingpage www.steuertsunami.de oder dem YouTube Channel „Andresrecht“ unter https://www.youtube.com/andresrecht, auf dem zahlreiche Videos rund um aktuelle Rechtsfälle und -trends zu finden sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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